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Antidiskriminierungsgesetz muss wirksamen Schutz gewährleisten

NR. 0581 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Datum: 5. Mai 2006

Antidiskriminierungsgesetz muss wirksamen Schutz gewährleisten

 

Zur Diskussion um das Antidiskriminierungsgesetz erklären Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin:

 

Die Koalitionseinigung zum Antidiskriminierungsgesetz zeigt: Grüne Politik wirkt nachhaltig. Wir haben die große Koalition erfolgreich vorangetrieben. Unser Ansatz hat sich durchgesetzt.

 

Zentrale grüne Forderung war immer: Ein sachgerechtes Gleichbehandlungsgesetz darf niemanden ausgrenzen. Es muss klarstellen: Niemand darf wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden. Das haben wir erreicht. Behinderte, Lesben und Schwule, ältere Menschen sowie religiöse Minderheiten sind vom Gesetz ebenfalls umfasst.

 

Jetzt kommt es auf die Gesetzesbestimmungen im Detail an. Wir werden Verwässerungen klar entgegentreten. Das Antidiskriminierungsgesetz darf kein Papiertiger werden. Es muss wirksamen Schutz vor Ausgrenzung gewährleisten.

 

Das Einlenken der Union zeigt deutlich, wie verlogen ihr jahrelanges Gezeter gegen das Antidiskriminierungsgesetz war. Das Gesetzgebungsverfahren muss nun zügig vorangetrieben werden. Die Schauermärchen, die die FDP und einzelne Wirtschaftsverbände wider besseres Wissen immer noch gegen ein Antidiskriminierungsgesetz ins Feld führen, nimmt sowieso niemand mehr ernst.

 

 



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