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NR. 0587 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Datum: 5. Mai 2006
Opfer schützen statt Fakten verdrehen
Zu den Äußerungen des Vorsitzenden des Menschenrechtsausschusses im US-Abgeordnetenhaus, Christopher Smith, bezüglich einer Zunahme der Zwangsprostitution zur Fußball WM erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:
Was der Menschenrechtsausschussvorsitzende im US-Abgeordnetenhaus, Christopher Smith, derzeit zum Thema Zwangsprostitution während der Fußball-WM von sich gibt, ist empörend und verdreht die Tatsachen. Dies dient nur einem Zweck: Das Prostitutionsgesetz zu diskreditieren. Er stellt einen Zusammenhang zwischen der Legalisierung der Prostitution in Deutschland und dem menschenverachtenden Geschäft des Menschenhandels her, der nicht besteht. Das Prostitutionsgesetz hilft Prostituierten, sich sozial abzusichern und gegen Ausbeutung zu schützen. Es gilt aber ausschließlich für diejenigen, die legal in Deutschland eine Arbeit aufnehmen dürfen. Auch die Kriminalpolizei lobt das Prostitutionsgesetz, weil sie sich dank ihm endlich auf den wirklich kriminellen Bereich der Prostitution, die Bekämpfung des Menschenhandels, konzentrieren kann.
Menschenhandel ist eine schwere Verletzung der Menschenrechte und wird strafrechtlich verfolgt. Die rot-grüne Bundesregierung hat das Strafrecht im Bereich des Menschenhandels noch einmal deutlich verschärft. Was die Frauen jetzt brauchen, sind mehr Opferrechte. Wir haben dazu soeben einen Antrag im Bundestag eingebracht. Bedauerlich, dass Herr Smith Opferrechte nicht für wichtig genug zu halten scheint, um sie in seine Ratschläge an Deutschland aufzunehmen.
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