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Keine Ausgrenzung beim Antidiskriminierungsgesetz

NR. 0541 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Datum: 27. April 2006

Keine Ausgrenzung beim Antidiskriminierungsgesetz

 

Anlässlich der Meldungen von Koalitionspolitikern im Antidiskriminierungsgesetz auch die Diskriminierung von Behinderten und Religionen aufzunehmen erklären Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, und Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin:

 

Ein sachgerechtes Antidiskriminierungsgesetz muss klarstellen: Niemand darf wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden.

Die Bundesregierung muss endlich einen Gesetzentwurf vorlegen. Wir wollen endlich Taten sehen. Seit Januar verschleppt die Koalition die Beratung unseres Gesetzentwurfes im Rechtsausschuss ohne in der Lage zu sein, einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen.

 

Es darf beim Antidiskriminierungsgesetz keine Ausgrenzung geben. Für eine gerechte und stimmige Lösung müssen auch im Zivilrecht Behinderte, ältere Menschen, Juden, Lesben und Schwule in den Diskriminierungsschutz einbezogen werden. Alles andere würde neue Ungerechtigkeiten schaffen.

 

Wir warnen die große Koalition davor, beim Diskriminierungsschutz ganze Gruppen auszugrenzen. Statt dogmatischer Formeln von einer blinden 1:1-Umsetzung von EU-Richtlinien, brauchen wir einen intelligenten Umgang mit EU-Recht. Es ist gut, wenn es hier endlich Bewegung bei der Union gibt.

 

Nicht nur in der Arbeitswelt, auch beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen kommt es immer wieder zu Benachteiligungen aufgrund einer Behinderung, aufgrund des Alters, der sexuellen Identität oder der Religion. Diese Diskriminierungsgründe müssen ebenso berücksichtigt werden wie Geschlecht oder ethnische Herkunft.

 

Bislang besteht die CDU/CSU allerdings weiter darauf, Lesben, Schwule und Angehörige religiöser Minderheiten aus dem Diskriminierungsschutz im Zivilrecht auszuschließen. Das wäre reinste Willkür. Gesetzgebung muss sich an Tatsachen orientieren und nicht an den Vorurteilsstrukturen der CDU/CSU. Tatsache ist: Auch Lesben, Schwule, Muslime oder Juden sind immer wieder mit Diskriminierung konfrontiert.

 

Die Ausgrenzung einzelner Bevölkerungsteile aus dem Diskriminierungsschutz wäre brandgefährlich. Ein Gleichbehandlungsgesetz, das gegenüber einzelnen Gruppen einen Freibrief für Benachteiligung ausstellt, verkehrt sich in sein Gegenteil und wird zum Diskriminierungsgesetz.

 

 



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