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NR. 0476 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Datum: 7. April 2006
Ex-StaSi-Mitarbeitern kann künftig Dienstbeschädigungsrente verweigert werden
Zu der Verabschiedung des Gesetzes zum sozialen Entschädigungsrecht erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und rentenpolitische Sprecherin:
Wir begrüßen, dass Mitarbeitern des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit, die nachweislich gegen Grundsätze der Menschlichkeit und der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben, künftig vom Bezug einer zusätzlichen Dienstbeschädigungsrente ausgeschlossen werden können, wenn der Dienstunfall damit in einem inneren Zusammenhang steht.
Damit wird ein kleines Stück mehr Gerechtigkeit erreicht. Es ist für viele Opfer, die in der ehemaligen DDR beruflich eingeschränkt waren und die deshalb nur über eine kleine Rente verfügen, unerträglich, dass ihre Peiniger dafür auch noch Entschädigungsleistungen beziehen können. Aber: Das Bundesverfassungsgericht hatte geurteilt, dass ein genereller Ausschluss vom MfS-Mitarbeitern beim Ausgleich von Dienstbeschädigungen nicht mit der Verfassung vereinbar ist.
Darum ist es gut, dass nach der Sachverständigenanhörung ein Weg gefunden wurde, den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genüge zu tun, aber über eine Einzelfallprüfung auch zusätzliche Leistungen an Stasi-Mitarbeiter zu versagen.
Diese Änderung des Gesetzes wurde nach einer Anhörung von allen Fraktionen – außer der Linken – beschlossen. Im Ausschuss hat die LINKE nicht zugestimmt, weil sie die Meinung ist, das Verfahren sei zu bürokratisch und zu teuer. Und das bei 800 Fällen. Bei der heutigen Abstimmung hat die Linksfraktion noch einmal die Gelegenheit zu zeigen, auf welcher Seite sie steht.
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