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NR. 0471 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Datum: 6. April 2006
Keine Ausgrenzung beim Antidiskriminierungsgesetz
Anlässlich der morgigen Diskussion im Deutschen Bundestag um das Antidiskriminierungsgesetz erklären Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, und Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin:
Es darf beim Antidiskriminierungsgesetz keine Ausgrenzung von Lesben, Schwulen oder religiösen Minderheiten geben. Die große Koalition muss hier endlich klar Farbe bekennen. Deshalb haben wir das Thema Antidiskriminierungsgesetz am Freitag im Bundestag erneut auf die Tagesordnung gesetzt.
Bislang besteht die CDU/CSU darauf, Lesben, Schwule und Angehörige religiöser Minderheiten aus dem Diskriminierungsschutz im Zivilrecht auszuschließen. Das wäre reinste Willkür. Gesetzgebung muss sich an Tatsachen orientieren und nicht an den Vorurteilsstrukturen der CDU/CSU. Tatsache ist: Auch Lesben, Schwule, Muslime oder Juden sind immer wieder mit Diskriminierung konfrontiert.
Es ist zu begrüßen, dass die SPD öffentlich weiter für einen umfassenden Ansatz eintritt. Völlig unverständlich ist aber, dass die Koalition nun schon zum zweiten Mal mit ihrer Geschäftsordnungsmehrheit in den Bundestagsausschüssen die Befassung des abstimmungsreifen Grünen-Gesetzentwurfes vertagt hat. Die Koalition zeigt sich damit handlungsunfähig. Deshalb machen wir ihr mit einem neuen Antrag "Keine Ausgrenzung beim Antidiskriminierungsgesetz" Beine.
Ein sachgerechtes Antidiskriminierungsgesetz muss klarstellen: Niemand darf wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden.
Die Ausgrenzung einzelner Bevölkerungsteile aus dem Diskriminierungsschutz wäre brandgefährlich. Ein Gleichbehandlungsgesetz, das gegenüber einzelnen Gruppen einen Freibrief für Benachteiligung ausstellt, verkehrt sich in sein Gegenteil und wird zum Diskriminierungsgesetz.
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