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Regierung darf Flexibilisierung der Betriebsrente nicht verwässern

NR. 0455 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Datum: 5. April 2006

Regierung darf Flexibilisierung der Betriebsrente nicht verwässern

 

Zur heutigen Beratung des EU-Richtlinievorschlags zur Verbesserung der Übertragbarkeit von Ansprüchen aus der betrieblichen Altersvorsorge im Finanzausschuss und im Ausschuss für Arbeit und Soziales erklären Christine Scheel, finanzpolitische Sprecherin, und Irmingard Schewe-Gerigk, rentenpolitische Sprecherin:

 

Wir fordern eine bessere Übertragbarkeit der Betriebsrentenansprüche. Moderne Arbeitsmärkte brauchen flexible Arbeitnehmer. Deshalb muss auch die betriebliche Altersvorsorge flexibler werden. Union und SPD wollen den Richtlinienvorschlag verwässern. Das darf keinesfalls geschehen, denn die steuerliche Förderung der betrieblichen Altersvorsorge muss auch tatsächlich den Arbeitnehmern zu Gute kommen.

 

Wir fordern deshalb die Bundesregierung auf, in den weiteren Verhandlungen zu dem Richtlinienvorschlag an einer verbesserten Übertragbarkeit der Betriebsrentenansprüche im vollen Umfang festzuhalten, besonders wichtig sind uns dabei die folgenden Punkte:

 

* Die Fristen sollen auf 2 Jahre verkürzt werden, ab denen Altersvorsorgeansprüchen nicht mehr verfallen können. Das ist ein richtiger Vorschlag der EU-Kommission, denn bei vielen Arbeitnehmern verfallen bisher die bestehenden Ansprüche, wenn sie nicht länger als 5 Jahre bei ihrem Arbeitgeber arbeiten.

 

* Künftig sollen Arbeitnehmer schon ab 21 Jahren sicheren Anspruch auf ihre betriebliche Altersvorsorge haben. In Deutschland beträgt die Altersgrenze derzeit 30 Jahre. Das ist zu spät, denn die gesetzlichen Rentenansprüche sinken. Heute muss so früh wie möglich zusätzlich vorgesorgt werden, damit im Endeffekt ein Gesamtrentenniveau erreicht werden kann, das den Lebensstandard sichert.

 

* Ebenso notwenig ist die Dynamisierung bestehender Ansprüche für ausscheidende Arbeitnehmer, denn bei einem flexiblen Arbeitsleben drohen sich sonst die Ansprüche aus verschiedenen Betriebsrenten mit der Zeit zu entwerten. Arbeitnehmer mit mehreren Betriebsrenten sind schon heute keine Seltenheit mehr.

 

* Die geplanten Ausnahmen bei der Übertragbarkeit für die Direktzusage, die Unterstützungskassen und umlagefinanzierte Systeme sind kontraproduktiv. Denn damit wären zwei Drittel der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland von der Modernisierung ausgenommen – zu Lasten der Arbeitnehmer. Wir lehnen diese Ausnahmen ab.

 

Allen Beteiligten muss klar sein: Betriebliche Altersvorsorge – vor allem die staatlich geförderten Formen – stehen im Eigentum der Arbeitnehmer und sind keine beliebige Finanzierungsmasse der Arbeitgeber. Darüber hinaus sollten Arbeitnehmer ihre betriebliche Altersvorsorge bei einem neuen Arbeitgeber generell und uneingeschränkt weiterführen können. Hier muss eine vernünftige Lösung gefunden werden.

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