NR. 0371 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Datum: 17. März 2006
Wer hat Angst vor dem Antidiskriminierungsgesetz?
Zur Absetzung des Antidiskriminierungsgesetzes (ADG) von der Tagesordnung erklären Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, und Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin:
Wer hat Angst vor dem ADG? Antwort: CDU und SPD. Die große Koalition hat verhindert, dass heute im Bundestag über das Antidiskriminierungsgesetz beraten wird. Dabei liegt ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen fertig zur Abstimmung vor.
Die große Koalition duckt sich weg, weil sie zerstritten ist. CDU/CSU fordern offensiv, ganze Bevölkerungsgruppen aus dem Diskriminierungsschutz auszugrenzen. Das wäre reine Willkür. Dazu darf die SPD nicht die Hand reichen, wenn sie sich nicht selbst verleugnen will.
Behinderte, Alte, Homosexuelle, Juden oder Muslime dürfen nicht zur politischen Manövriermasse gemacht werden. Ein Gleichbehandlungsgesetz, das gegenüber einzelnen Gruppen einen Freibrief für Benachteiligung ausstellt, verkehrt sich in sein Gegenteil und wird zum Diskriminierungsgesetz.
Es ist absolut unverantwortlich, das Thema Diskriminierungsschutz auszusitzen. Die Umsetzungsfrist der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien ist abgelaufen. Der Europäische Gerichtshof hat bereits festgestellt, dass Deutschland seine vertraglichen Verpflichtungen verletzt hat. Als nächsten Schritt drohen nun empfindliche Strafen. Daher ist zügiges Handeln nötig.
Die große Koalition hat im Rechtsausschuss die Abstimmung über den grünen Gesetzentwurf mit ihrer Mehrheit verweigert. Die Aufsetzung eines weiteren Antrages der Grünen "Keine Ausgrenzung beim Antidiskriminierungsgesetz" am bereits vereinbarten Tagesordnungspunkt haben die Geschäftsführer der großen Koalition widersprochen.
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