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Vorschlag zur Halbierung der Rente für Kinderlose in der Mottenkiste lassen

NR. 0365 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Datum: 16. März 2006

Vorschlag zur Halbierung der Rente für Kinderlose in der Mottenkiste lassen

 

Zu den Äußerungen von Prof. Johann Eekhoff, die Rente von Kinderlosen zu halbieren, erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und rentenpolitische Sprecherin:

 

Nun holt auch der ehemalige parlamentarische Staatssekretär Johann Eekhoff den Ladenhüter aus der Mottenkiste, die Rente von Kinderlosen um die Hälfte zu reduzieren. Das ist purer Populismus, auf den jetzt auch die CDU/CSU-Familienpolitiker herein gefallen sind. Der Vorschlag ist absurd.

 

Wir lehnen es ab Kinderlose zu bestrafen. Wir wollen stattdessen Eltern unterstützen und Kinder fördern. Durch eine Reihe von Reformen wurden die Rentenansprüche von Erziehenden verbessert. Nach einer Modellrechnung der Rürup-Kommission können Frauen ab zwei Kindern höhere Rentenansprüche erwerben als kinderlose Frauen. Sie erhalten für zwölf Jahre gestaffelte Beitragszeiten. Davon sechs Jahre soviel, als ob sie einen männlichen Durchschnittsverdienst erreicht hätten.

 

Die rot-grüne Rentenreform von 2001 hat zusätzliche Verbesserungen gebracht (Höherbewertung von Beitragszahlungen um 50 Prozent bis zum 10. Lebensjahr beziehungsweise bis zum 18. Lebensjahr bei Pflegebedürftigkeit des Kindes, Erziehende die mehrere Kinder erziehen und nicht erwerbstätig sein können, erhalten zusätzlich eine Gutschrift von bis zu 1/3 Entgeltpunkten pro Jahr). Bei der Hinterbliebenenrente wurde eine Kinderkomponente eingeführt. Das heißt, der Familienlastenausgleich hat in der gesetzlichen Rentenversicherung einen bedeutenden Umfang angenommen.

 

Zu weiteren Reformen war die Union aber nicht bereit. Sie hat uns immer wieder ausgebremst, in der Steuerpolitik und auch bei der Reform der Sozialversicherungen. Das führt dazu, dass immer noch Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen benötigen, leer ausgehen und Bürgerinnen und Bürger in den Genuss von Leistungen kommen, die ihrer nicht bedürfen. Alleinerziehende bauen etwa schlechtere Rentenanwartschaften auf als Ehepaare ohne Kinder, aber mit zwei hohen Einkommen, die dann auch noch einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben, der von der Solidargemeinschaft bezahlt werden muss.

 

 



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