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Abtreibungsrecht

NR. 0363 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Datum: 16. März 2006

Abtreibungsrecht: Singhammers Unterstellungen sind skandalös

 

Zu den wiederholten Äußerungen des CSU-Abgeordneten Singhammer zum Abtreibungsrecht erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:

 

Der CSU-Abgeordnete Johannes Singhammer scheint sowohl Schwierigkeiten mit Gesetzestexten wie auch mit der Realität zu haben. Die von ihm beklagten "skandalösen" Zustände im deutschen Abtreibungsrecht gibt es nicht. Skandalös ist dagegen Singhammers Unterstellung, dass behinderte Kinder bis kurz vor der Geburt abgetrieben würden. Er impliziert damit, dass hochschwangere Frauen häufig, leichtfertig und unüberlegt Abbrüche vornehmen lassen würden. Diese Behauptung entbehrt jeder Grundlage. Eine zu erwartende Behinderung des Kindes stellt alleine keinen Grund für einen Schwangerschaftsabbruch dar. Vielmehr muss bei der medizinischen Indikation durch eine strikte Einzelfallprüfung nachgewiesen werden, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Mutter besteht. Die gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren werden dabei berücksichtigt. Das ist schon heute die Rechtslage. Die Betroffenen brauchen keine Unterstellungen und Drohungen mit dem Strafrecht, sondern Unterstützung und Hilfe in einer extrem schwierigen Situation.

 

Wir fordern den Paragraphen 218 in seiner jetzigen Form zu belassen. Verbessert werden muss allerdings die Beratung der Frauen. Dies wollen wir durch eine Beratungspflicht der Ärztinnen und Ärzte erreichen. Wir fordern, dass sie die Frauen vor pränataler Diagnostik (PND) über Möglichkeiten, Risiken und Grenzen aufklären. Dazu gehört auch das Recht auf Nicht-Wissen, also die Nicht-Inanspruchnahme von PND. Auch sind mehr und bessere Angebote psycho-sozialer Beratung erforderlich. Hier sind die Ärzteschaft und die Kassenärztlichen Vereinigungen gefordert. Einen entsprechenden Antrag haben wir bereits in der letzten Legislaturperiode zusammen mit der SPD in den Bundestag eingebracht (Drucksache 15/4148).



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