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Keine Willkür beim Diskriminierungsgesetz

NR. 0290 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Datum: 1. März 2006

Keine Willkür beim Diskriminierungsschutz

 

Zur Diskussion in der Koalition über das Antidiskriminierungsgesetz erklären Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, und Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin:

 

Gesetzgebung muss sich an Tatsachen orientieren, nicht an den Vorurteilsstrukturen der CDU/CSU. Wir warnen die große Koalition davor, beim Diskriminierungsschutz ganze Gruppen auszugrenzen. Ein Ausschluss von Lesben, Schwulen oder religiösen Minderheiten vom Diskriminierungsschutz im Zivilrecht wäre reine Willkür.

 

Wenn sich die CDU/CSU mit ihrem Ausgrenzungskurs gegen Homosexuelle und andere Gruppen durchsetzt, wäre das ein beschämendes Armutszeugnis für die SPD. Ein Gleichbehandlungsgesetz, das gegenüber bestimmten Gruppen einen Freibrief für Benachteiligung ausstellt, verkehrt sich in sein Gegenteil und wird zum Diskriminierungsgesetz.

 

Nicht nur in der Arbeitswelt, auch beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen kommt es immer wieder zu Benachteiligungen aufgrund einer Behinderung, aufgrund des Alters, der sexuellen Identität oder der Religion. Diese Diskriminierungsgründe müssen ebenso berücksichtigt werden wie Geschlecht oder ethnische Herkunft. Alles andere würde neue Ungerechtigkeiten schaffen.

 

Auch beim Klagerecht von Gewerkschaften und Betriebsräten muss die SPD hart bleiben.

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