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Keine Ausgrenzung beim Antidiskriminierungsgesetz

NR. 0251 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Datum: 21. Februar 2006

Keine Ausgrenzung beim Antidiskriminierungsgesetz

 

Zur Diskussion in der Koalition über das Antidiskriminierungsgesetz erklären Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, und Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin:

 

Wir warnen die große Koalition davor, beim Diskriminierungsschutz ganze Gruppen auszugrenzen.

 

Für eine gerechte und stimmige Lösung müssen auch im Zivilrecht Behinderte, ältere Menschen, Juden, Lesben und Schwule in den Diskriminierungsschutz einbezogen werden. Alles andere würde neue Ungerechtigkeiten schaffen.

 

Nicht nur in der Arbeitswelt, auch beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen kommt es immer wieder zu Benachteiligungen aufgrund einer Behinderung, aufgrund des Alters, der sexuellen Identität oder der Religion. Diese Diskriminierungsgründe müssen ebenso berücksichtigt werden wie Geschlecht oder ethnische Herkunft.

 

Statt dogmatischer Formeln von einer blinden 1:1-Umsetzung von EU-Richtlinien, brauchen wir einen intelligenten Umgang mit EU-Recht.



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