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Gerichte nicht auf dem Rücken schwächerer Ehegatten entlasten

NR. 0215 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Datum: 15. Februar 2006

Gerichte nicht auf dem Rücken schwächerer Ehegatten entlasten

 

Zur heutigen Ankündigung der Bundesjustizministerin Zypries, das Scheidungsrecht insbesondere für Paare ohne Kinder zu vereinfachen, erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:

 

Wir halten eine Entlastung der Gerichte für ein sinnvolles Vorhaben. Aber gut gemeint ist nicht gut. Die von Frau Zypries angekündigte Vereinfachung des Scheidungsverfahrens ist nicht die richtige Strategie. Eine anwaltliche Vertretung von EhegattInnen ist auch bei einvernehmlichen Scheidungen weiterhin notwendig. Und der Aufwand der Justiz für einvernehmliche Scheidungen ist schon jetzt gering.

 

EhepartnerInnen sind heute noch in den seltensten Fällen finanziell gleich gut ausgestattet. Meistens sind es nach wie vor die Ehefrauen, die weniger verdienen. Und auch wenn wir es als Auslaufmodell betrachten: Häufig steckt die Ehefrau zugunsten des Partners im Beruf zurück. Eine "einvernehmliche" Scheidung bedeutet in dieser emotional belasteten Situation nicht immer, dass die Verteilung der gemeinsam erworbenen Güter auch gerecht abläuft. Deshalb ist umfassende und interessenorientierte Rechtsberatung wichtig. Sie kann nicht einfach als lästiger Kostenfaktor abgetan werden. Ein Notar kann diese Art der Beratung nicht leisten, weil er der Neutralität verpflichtet ist.

 

Außerdem muss die mündliche Verhandlung vor dem Gericht wegen der Bedeutung der Ehescheidung und ihrer Folgen erhalten bleiben. Gerichte haben hier auch eine Schutzfunktion. Der Staat darf sich der Schutzpflicht gegenüber dem schwächeren Ehepartner nicht entziehen.

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