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Spätabtreibungen: Bessere Beratung statt gesetzlicher Änderungen

NR. 0008 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Datum: 5. Januar 2006

Spätabtreibungen: Bessere Beratung statt gesetzlicher Änderungen

 

Zu den Diskussionen in der großen Koalition, die medizinische Indikation beim Schwangerschaftsabbruch zu verändern, erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:

 

Wir lehnen eine Änderung des Paragraphen §218 Strafgesetzbuch (StGB) auch bei medizinischen Indikationen ab. Denn die Bestimmungen sind klar: eine zu erwartende Behinderung des Kindes stellt alleine keinen Grund für einen Schwangerschaftsabbruch dar. Es gibt keinen gesetzlichen Änderungsbedarf. Indem die Union suggeriert, es gäbe eine embryopathische Indikation, führt sie die Öffentlichkeit bewusst in die Irre. Diese ist 1995 aus dem §218 StGB gestrichen worden.

 

Die Anzahl der Spätabtreibungen, die von der Union so sehr gebrandmarkt werden, liegt bei 200 pro Jahr. Die medizinische Indikation hat für die Betroffenen immer eine extreme Konfliktsituation zur Folge, vor allem, da es sich um gewollte Kinder handelt. Was die Schwangeren brauchen, sind Unterstützung, Beratung und Hilfe, jedoch keinesfalls noch mehr Druck durch Pflichtberatung, Pflichtbedenkzeit oder gar Sanktionen. Eine Pflichtberatung wurde bei einer Sachverständigenanhörung im vergangenen Jahr von allen ExpertInnen, unter anderem den katholischen Beratungsstellen, abgelehnt. Eine Pflichtbedenkzeit von drei Tagen halten wir für verfehlt. Die unterschiedlichen Bedürfnisse der Betroffenen nach kürzeren, aber auch nach längeren Bedenkzeiten müssen ernst genommen werden. Immer noch unterstellt die Union Frauen, dass sie leichtfertig und unüberlegt Schwangerschaftsabbrüche durchführen lassen – ein Frauenbild, das wir doch lange überwunden glaubten.

 

Wir sehen allerdings klaren Handlungsbedarf bei der Verbesserung der Beratung Schwangerer. Sowohl was die medizinische Beratung wie auch was die Verzahnung mit psycho-sozialen Beratungsangeboten angeht, gibt es Defizite. Immer noch werden die Frauen nicht ausreichend über Pränataldiagnostik informiert, auch nicht über ihr Recht, solche Untersuchungen abzulehnen. Dies ist allerdings nicht gesetzlich zu regeln, sondern vor allem Sache der Ärzteschaft und der Kassenärztlichen Vereinigungen. Daher haben wir bereits in der letzten Legislaturperiode zusammen mit der SPD einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht (Drs 15/4148).

 

Verwunderlich ist, dass im Koalitionsvertrag von einer "Überprüfung bei den Spätabtreibungen" die Rede ist. Eine Überprüfung hat immer einen offenen Ausgang - die Union scheint das Ergebnis aber schon vorher festlegen zu wollen.

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