Menü
NR. 0142 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Datum: 1. Februar 2006
Späterer Nachzug von EhepartnerInnen verhindert keine Zwangsehen
Zu dem Festhalten des Bundesinnenministers an dem Plan, das Nachzugsalter für EhepartnerInnen aus Staaten außerhalb der EU auf 21 Jahre zu erhöhen, erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:
Dass Zwangsverheiratungen verhindert werden müssen, darin sind wir uns mit dem Bundesinnenminister einig. Das Mittel einer Erhöhung des Nachzugsalters von EhepartnerInnen aus Ländern außerhalb der EU auf 21 Jahre ist jedoch nicht nur integrationspolitisch Unsinn, sondern wird auch vor dem Bundesverfassungsgericht nicht bestehen.
Ehe und Familie stehen unter besonderem Schutz unseres Grundgesetzes. Schon einmal hat das Bundesverfassungsgericht deshalb lange Wartezeiten beim EhegattInnennachzug als verfassungswidrig abgelehnt. Gerade die Union, die sich sonst stets als Schützerin von Ehe und Familie geriert, sollte das wissen – oder hält sie ausländische Ehen für weniger schützenswert als solche, in denen beide PartnerInnen den deutschen Pass besitzen?
Ein Nachzugsalter von 21 Jahren wird in der Praxis bedeuten, dass EhepartnerInnen noch länger in ihrem Herkunftsland bleiben müssen. Integrationspolitisch kann das nicht sinnvoll sein, es schiebt den Integrationsprozess nur weiter hinaus. Die Opfer von Zwangsverheiratung brauchen statt weiterer Repressalien Rechte und Unterstützung, um sich dagegen zu wehren. Wir fordern, nachgezogenen EhegattInnen im Falle einer Zwangsverheiratung regelmäßig ein sofortiges eigenständiges Aufenthaltsrecht zu erteilen. Beim Ausländerrecht wollen wir MigrantInnen, die im Ausland zwangsverheiratet wurden, ein längeres Rückkehrrecht als die bisherigen sechs Monate einrichten, um eine Rückkehr zu ermöglichen. Beratungs- und Zufluchtsstellen müssen flächendeckend zur Verfügung stehen. Wir brauchen eine Integrationspolitik, die auch die Möglichkeit hat, aktiv auf MigrantInnen zuzugehen und ihnen Hilfe anzubieten. Die Strategie der Union, das Ausländerrecht zu verschärfen und die Menschen im Inland mit ihren Problemen allein zu lassen, wird keine einzige Zwangsehe verhindern.
zurück
Zur Europawahl am 9. Juni 2024 stehen wir vor der Entscheidung, ob wir das erhalten, was uns stärkt, und das stärken, was uns schützt. Es geht [...]
Die Kindergrundsicherung kommt. Die Ampelregierung hat heute die wesentlichen Punkte zur Kindergrundsicherung geklärt. Gemeinsam gehen die [...]
Frauen verdienen in Deutschland im Schnitt 18 Prozent weniger als Männer. Das wollen wir ändern. Werde jetzt mit uns aktiv für [...]