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NR. 0161 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Datum: 5. Februar 2006
Null Toleranz gegenüber Genitalverstümmelung
Zum internationalen Tag "Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung" erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:
Weibliche Genitalverstümmelung findet aufgrund von Migration und Flucht aus betroffenen Ländern heute auch in Deutschland statt. Bündnis 90/Die Grünen sagen dieser schweren Menschenrechtsverletzung daher auch auf nationaler Ebene den Kampf an. Denn immerhin sind auch in Deutschland 30.000 Frauen und Mädchen von Genitalverstümmelung betroffen oder bedroht. Wir fordern, weibliche Genitalverstümmelung ausdrücklich ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Auch stimmen wir mit dem Beschluss des europäischen Parlaments überein, dass Ärztinnen und Ärzten, die eine Genitalverstümmelung ausführen, die Approbation entzogen werden muss. Gesetzliche Regelungen allein werden die Praxis der Genitalverstümmelung aber nicht beenden. Wir halten es daher für wichtig, dass weibliche Genitalverstümmelung in medizinischer wie auch in rechtlicher Hinsicht Eingang in die medizinische Aus- und Fortbildung findet. MigrantInnen aus Herkunftsländern, in denen die Praxis der Genitalverstümmelung betrieben wird, müssen zum einen über die strafrechtliche Situation informiert werden. Zum anderen bedarf es einer sensiblen Aufklärung, um die Menschen zum Umdenken zu bewegen.
Bereits heute ist in Deutschland weibliche Genitalverstümmelung als Körperverletzung strafbar. Wir Grünen haben im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes 1999 durchgesetzt, dass drohende Genitalverstümmelung als eigenständiger Asylgrund anerkannt werden kann. Auch haben wir 1997 die Diskussion in der Öffentlichkeit mit einer großen Fachanhörung im Bundestag in Gang gesetzt, und mit einem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen dafür gesorgt, dass das Thema im Deutschen Bundestag diskutiert wurde.
Weltweit sind 130 Millionen Mädchen und Frauen an ihren Genitalien verstümmelt, laut einer im November 2005 veröffentlichten Unicef-Studie kommen jährlich drei Millionen hinzu. Unabhängig davon, welche Variante dieses grausamen Rituals gewählt wird: Bei Genitalverstümmelung handelt es sich um eine schwere Menschenrechtsverletzung. Sie fügt den Mädchen irreparable physische und psychische Schäden zu.
Den gesamten Beschluss können Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik "Frauen" nachlesen.
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