Menü

Länderkritik am Antidiskriminierungsgesetz liegt völlig neben der Sache (18.02.2005)

Die Kritik der Unionsregierten Länder am Antidiskriminierungsgesetz liegt völlig neben der Sache. Ihre Entschließung ist reine Stimmungsmache ohne inhaltliche Substanz.

Dabei sind die Unionsregierten Länder aber zu feige, klar auszusprechen, worauf ihre Forderungen in Wahrheit hinauslaufen: Behinderte, Juden oder Muslime, ältere Menschen sowie Lesben und Schwule sollen vom gesetzlichen Diskriminierungsschutz im Zivilrecht ausgeschlossen bleiben. Hier offenbart sich ein sehr merkwürdiger Politikansatz.

Der rot-grüne Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes setzt EU-Richtlinien mit Augenmaß in deutsches Recht um. Bei der vorgesehenen Beweisregelung, bei der Beteiligung von Verbänden oder bei den Sanktionen handelt es sich um Anforderungen der Europäischen Union. Nur an einem Punkt gehen wir über EU-Vorgaben hinaus: Um eine stimmige Regelung zu erreichen, beziehen wir auch Benachteiligungen aufgrund der Religion oder Weltanschauung, des Alters, der sexuellen Identität oder einer Behinderung im Zivilrecht mit ein, ebenso bei den Zuständigkeiten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Deutschland findet damit Anschluss an eine moderne Antidiskriminierungsgesetzgebung, wie es sie bereits in vielen europäischen Nachbarländern gibt. Das Antidiskriminierungsgesetz setzt ein wichtiges gesellschaftspolitisches Signal der Integration: Ein Signal für das ernsthafte Bemühen um Geschlechtergerechtigkeit und gegen die Herabwürdigung und Ausgrenzung von Menschen, weil sie anders sind.

Das Antidiskriminierungsgesetz führt weder zu einer Benachteiligung der deutschen Wirtschaft, noch wird es zu einer Prozesswelle kommen. Das sind Schauermärchen, die durch nichts belegt sind. Ein Blick auf vergleichbare Gesetze im Ausland und auf die Erfahrungen mit bestehenden Gleichbehandlungsregelungen im deutschen Recht (Benachteiligungsverbot aufgrund des Geschlechts, Behindertengleichstellungsgesetz) beweist das Gegenteil: Sie sind gut handhabbar, kein Anschlag auf die Vertragsfreiheit und keineswegs belastend für die Wirtschaft. Kaum sind Antidiskriminierungsgesetze tatsächlich in Kraft, verfliegt die ganze Aufregung.



zurück

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>