Menü

Kritik des BDA am Antidiskriminierungsgesetz nicht nachvollziehbar (24.02.2005)

Der Widerstand des Arbeitgeberverbandes gegen das Antidiskriminierungsgesetz droht das Ansehen der deutschen Wirtschaft im Ausland zu beschädigen. Denn die Forderungen des BDA laufen im Klartext darauf hinaus, dass beispielsweise Behinderte, Juden, Homosexuelle oder ältere Menschen vom gesetzlichen Diskriminierungsschutz beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen ausgeschlossen bleiben sollen. Das kann die deutsche Wirtschaft nicht ernsthaft wollen.

Der rot-grüne Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes setzt EU-Richtlinien mit Augenmaß in deutsches Recht um. Bei den vorgesehenen Regelungen im Arbeitsrecht, bei der Beweisregelung, bei der Beteiligung von Verbänden oder bei den Sanktionen handelt es sich um Anforderungen der Europäischen Union. Nur an einem Punkt gehen wir über EU-Vorgaben hinaus: Um eine stimmige Regelung zu erreichen, beziehen wir neben der ethnischen Herkunft und dem Geschlecht auch Benachteiligungen aufgrund der Religion oder Weltanschauung, des Alters, der sexuellen Identität oder einer Behinderung im Zivilrecht mit ein.

Damit stehen wir in Europa keineswegs allein. Belgien, Frankreich, Schweden, Ungarn sind den gleichen Weg gegangen wie Deutschland. Großbritannien hat es angekündigt. Andere Länder wie Irland oder die Niederlande hatten schon vor den EU-Richtlinien einen umfassenden Diskriminierungsschutz.

Das Antidiskriminierungsgesetz führt daher zu keiner Beeinträchtigung oder gar Benachteiligung der deutschen Wirtschaft. Ein Blick ins Ausland zeigt: Kaum sind Antidiskriminierungsgesetze tatsächlich in Kraft, verfliegt die ganze Aufregung.



zurück

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>