Wir lehnen den Gesetzesentwurf aus Baden-Württemberg ab. Ihm zufolge sollen Vater, Mutter und Kind die Abstammungstests auch heimlich, ohne Kenntnis der anderen Beteiligten durchführen können und diese Tests auch vor Gericht verwertbar sein. Damit stellt Baden-Württemberg das Recht auf Klärung der Abstammung über das Grundrecht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung. Erst vor wenigen Monaten hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil das genaue Gegenteil entschieden: Heimliche Vaterschaftstests verstoßen gegen die Persönlichkeitsrechte des Kindes und dürfen deshalb auch nicht vor Gericht verwertet werden. Wir schließen uns diesem Urteil ausdrücklich an.
Die Argumente des baden-württembergischen Justizministers sind äußerst fadenscheinig: Heimliche Vaterschaftstests retten nicht den Familienfrieden, sondern führen in eine Kultur des Misstrauens. Eine Beziehung wird mit ihrer Hilfe sicherlich nicht gerettet. Es darf nicht verschwiegen werden, dass ein Großteil aller Vaterschaftstests durchgeführt wird, um bei Trennungen Unterhaltsansprüche zu klären. Und wenn 90 Prozent der Väter zu Unrecht argwöhnen, dass sie nicht der biologische Vater sind, darf das nicht auf dem Rücken des Kindes ausgetragen werden.
Wir werden ein Gesetz einbringen, das den Beteiligten Klärung der Abstammung ohne Heimlichkeiten ermöglicht. Väter müssen dann nicht gleich zu einem Anfechtungsverfahren greifen, um zu erfahren, ob sie der biologische Vater sind. Wir wollen ihnen ein unkompliziertes Feststellungsverfahren ermöglichen.
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