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Ganzheitlicher Schutz für die Opfer von Stalking (10.08.2005)

Wir begrüßen die Schaffung eines neuen Straftatbestandes "Nachstellungen", wie er heute vom Kabinett beschlossen wurde. Der strafrechtliche Schutz für die Opfer von Stalking ist notwendig: Dafür sprechen die Schwere der Tathandlung und die oft gravierenden Auswirkungen auf die Opfer. Der Entwurf der Justizministerin entspricht in weiten Teilen unseren Vorstellungen.

Für falsch halten wir, die Stalkingstrafnorm als Privatklagedelikt auszugestalten. Damit hätte es die Staatsanwaltschaft in der Hand, von einer öffentlichen Anklageerhebung abzusehen. Die Opfer wären dann wieder auf sich allein gestellt – ein falsches Signal. Ob der Entwurf die Sorgen der JournalistInnen in ausreichendem Maß berücksichtigt, werden wir noch kritisch prüfen. Intensive Recherchen müssen weiterhin möglich sein, ohne vor Gericht wegen Stalking angeklagt zu werden.

Der Kabinettsentwurf ist den Vorschlägen des Bundesrates bei weitem überlegen, denn er verzichtet auf verfassungswidrige Öffnungsklauseln. Dagegen wollte der Bundesrat "andere ebenso schwerwiegende Handlungen" – was immer das ist – unter Strafe stellen. Positiv ist auch, dass der Kabinettsentwurf im Gegensatz zum Vorschlag des Bundesrats neben der persönlichen Nachstellung weitere häufig vorkommende Belästigungsarten wie das Schalten von Anzeigen oder die Bestellung von Waren und Dienstleistungen für das Opfer benennt. Die vom Bundesrat vorgeschlagene "Deeskalationshaft" für "gefährliche Täter des Stalking" lehnen wir rundweg ab. Diese Präventivhaft ist unverhältnismäßig und kann das Opfer langfristig nicht schützen.

Mit einer Strafnorm allein ist es jedoch nicht getan. Ein wirkungsvoller Schutz für Stalkingopfer ist nur möglich, wenn Polizei und Justiz eng zusammenarbeiten, den Opfern geschultes Personal zur Seite steht und die Verfahren zügig von speziell zuständigen Stellen betrieben werden. Eine persönliche Täteransprache hilft den Opfern sehr viel mehr als eine Deeskalationshaft, nach der die Nachstellungen mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder von vorne beginnen.

Wir begrüßen die Schaffung eines neuen Straftatbestandes "Nachstellungen", wie er heute vom Kabinett beschlossen wurde. Der strafrechtliche Schutz für die Opfer von Stalking ist notwendig: Dafür sprechen die Schwere der Tathandlung und die oft gravierenden Auswirkungen auf die Opfer. Der Entwurf der Justizministerin entspricht in weiten Teilen unseren Vorstellungen.

Für falsch halten wir, die Stalkingstrafnorm als Privatklagedelikt auszugestalten. Damit hätte es die Staatsanwaltschaft in der Hand, von einer öffentlichen Anklageerhebung abzusehen. Die Opfer wären dann wieder auf sich allein gestellt – ein falsches Signal. Ob der Entwurf die Sorgen der JournalistInnen in ausreichendem Maß berücksichtigt, werden wir noch kritisch prüfen. Intensive Recherchen müssen weiterhin möglich sein, ohne vor Gericht wegen Stalking angeklagt zu werden.

Der Kabinettsentwurf ist den Vorschlägen des Bundesrates bei weitem überlegen, denn er verzichtet auf verfassungswidrige Öffnungsklauseln. Dagegen wollte der Bundesrat "andere ebenso schwerwiegende Handlungen" – was immer das ist – unter Strafe stellen. Positiv ist auch, dass der Kabinettsentwurf im Gegensatz zum Vorschlag des Bundesrats neben der persönlichen Nachstellung weitere häufig vorkommende Belästigungsarten wie das Schalten von Anzeigen oder die Bestellung von Waren und Dienstleistungen für das Opfer benennt. Die vom Bundesrat vorgeschlagene "Deeskalationshaft" für "gefährliche Täter des Stalking" lehnen wir rundweg ab. Diese Präventivhaft ist unverhältnismäßig und kann das Opfer langfristig nicht schützen.

Mit einer Strafnorm allein ist es jedoch nicht getan. Ein wirkungsvoller Schutz für Stalkingopfer ist nur möglich, wenn Polizei und Justiz eng zusammenarbeiten, den Opfern geschultes Personal zur Seite steht und die Verfahren zügig von speziell zuständigen Stellen betrieben werden. Eine persönliche Täteransprache hilft den Opfern sehr viel mehr als eine Deeskalationshaft, nach der die Nachstellungen mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder von vorne beginnen.

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