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Staat darf Opfer von Menschenhandel nicht missbrauchen

Auch in Deutschland finden Tag für Tag Menschenrechtsverletzungen an Frauen statt. 1.235 Opfer von Menschenhandel hat das Bundeskriminalamt im Jahr 2003 in Deutschland registriert. Die tatsächlichen Opferzahlen sind um ein Vielfaches höher, da es sich um ein Kontrolldelikt handelt. Der Großteil dieser Opfer sind Frauen, von denen die meisten zur Prostitution gezwungen werden.

 

Wir fordern, Rechte und Schutz dieser Frauen in Deutschland auszubauen. Zwar haben wir in den vergangenen Jahren die Strafen für die Menschenhändler verschärft, ihre Verfolgung erleichtert und Opferrechte verbessert. Nach wie vor ist aber der aufenthaltsrechtliche Status dieser Frauen in ihrer Situation völlig unangemessen. Von manchen Strafverfolgungsbehörden werden die Frauen so behandelt, als seien sie die Täterinnen und nicht die Opfer. Sie fühlen sich ein zweites Mal missbraucht, wenn sie von staatlicher Stelle zur für sie nicht immer ungefährlichen Aussage überredet und danach unverzüglich wieder abgeschoben werden. Wir fordern daher ein Aufenthaltsrecht, das nicht von der Bereitschaft zur Aussage vor Gericht abhängig ist und den Opfern die Möglichkeit gibt, sich eine neue Existenz aufzubauen. Andere europäische Länder wie Italien oder die Niederlande haben solche Regelungen bereits eingeführt. Die Bereitschaft der Frauen zur Aussage vor Gericht hat sich dort ebenso deutlich erhöht wie die Verfolgung der Täter.

 

Die beiden großen Parteien tun sich schwer damit, Aufenthaltsrechte zu liberalisieren, selbst wenn es sich um Opfer von Verbrechen gegen die Menschenrechte handelt. Die noch von Rot-Grün gezeichnete "Europaratskonvention zur Bekämpfung des Menschenhandels" wird ihnen dabei auf die Sprünge helfen. Zumindest der vierwöchige Abschiebeschutz für Opfer von Menschenhandel muss endlich in nationales Recht umgesetzt werden. Eine angemessene Bedenkfrist für die oft traumatisierten Frauen wären allerdings drei Monate.

 

Wir fordern die Bundesregierung auf, die EU-Konvention unverzüglich umzusetzen. Neben einer nationalen Berichterstatterin, wie sie dort vorgeschrieben ist, könnte auch eine europaweite Notrufnummer Erste Hilfe leisten.

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