Die Entscheidung des belgischen Parlaments dient dem Kindeswohl. Mit der Ermöglichung des gemeinschaftlichen Adoptionsrechts für gleichgeschlechtliche Ehepaare setzt Belgien ein wichtiges Zeichen. Der belgische Gesetzgeber hat anerkannt: Lesben und Schwule sind genauso gute Eltern wie andere Menschen auch.
In Deutschland haben wir vor einem Jahr die Stiefkindadoption leiblicher Kinder innerhalb der Eingetragenen Lebenspartnerschaft ermöglicht. Damit wurde die rechtliche Stellung der Kinder im Interesse des Kindeswohls verbessert. Diesem ersten Schritt müssen nun weitere folgen. Es gibt keinen sachlichen Grund, Eingetragene Lebenspartnerschaften generell vom gemeinschaftlichen Adoptionsrecht auszuschließen.
Als Bündnis 90/Die Grünen haben wir uns vorgenommen, die europäischste Opposition zu sein, die es in der Bundespolitik je gab. Angesichts sich [...]
Wenn die Waschmaschine kaputtgeht, der Kühlschrank leer ist, die Kinder zur Schule müssen und die Eltern von heute auf morgen gepflegt werden [...]
Deutschland braucht einen handlungsfähigen Staat, der die Transformation der Wirtschaft flankiert. Dafür sind Regeln wichtig. Werden sie jedoch [...]