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Die Entscheidung des belgischen Parlaments dient dem Kindeswohl. Mit der Ermöglichung des gemeinschaftlichen Adoptionsrechts für gleichgeschlechtliche Ehepaare setzt Belgien ein wichtiges Zeichen. Der belgische Gesetzgeber hat anerkannt: Lesben und Schwule sind genauso gute Eltern wie andere Menschen auch.
In Deutschland haben wir vor einem Jahr die Stiefkindadoption leiblicher Kinder innerhalb der Eingetragenen Lebenspartnerschaft ermöglicht. Damit wurde die rechtliche Stellung der Kinder im Interesse des Kindeswohls verbessert. Diesem ersten Schritt müssen nun weitere folgen. Es gibt keinen sachlichen Grund, Eingetragene Lebenspartnerschaften generell vom gemeinschaftlichen Adoptionsrecht auszuschließen.
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