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Hartz IV: Nicht auf dem Rücken von Opfern häuslicher Gewalt sparen

Wir unterstützen die heute aufgestellten Forderungen der Mitarbeiterinnen bundesweiter Frauenhäuser. Der Staat hat es sich zur Aufgabe gemacht, häusliche Gewalt zu bekämpfen und betroffene Frauen zu schützen. Die Reformen von Arbeitsmarkt und sozialer Sicherung dürfen nicht zu Lasten der Frauen gehen. Wir haben uns bereits im vergangenen Jahr erfolgreich dafür eingesetzt, dass mit der Einführung von Hartz IV die Situation dieser Frauen nicht verschlechtert wird. Unter anderem haben wir erreicht, dass mit dem Aufenthalt einer Frau im Frauenhaus die Bedarfsgemeinschaft mit ihrem Partner ohne zusätzliche Erklärung endet. Die Kommunen, aus denen die von Gewalt betroffenen Frauen kommen, sind verpflichtet, für den Aufenthalt der Frauen im Frauenhaus finanziell aufzukommen. Auch muss die seelische Zumutbarkeit einer Arbeitsaufnahme zunächst geprüft werden. Die Frauen sollen sich zwar möglichst schnell eine eigene Existenz aufbauen können, jedoch muss das Trauma einer Gewalterfahrung zunächst überwunden werden.

 

Wir teilen die Sorgen der Frauenhausmitarbeiterinnen: Die Zuflucht in ein Frauenhaus wird den von Gewalt betroffenen Frauen nicht erleichtert, sondern zunehmend erschwert. Denn viele Bundesländer versuchen durch Schließung notwendiger Frauenhäuser und durch Erhöhung der Aufenthaltskosten Geld zu sparen. Wir hören auch, dass die Frauen in den Jobcentern nur selten Angebote mit Perspektive wie beispielsweise eine berufliche Qualifizierung erhalten. Und die Behörden verweigern immer wieder notwendige Unterstützung für die Frauen, zum Beispiel wenn für eine schnelle Aufnahme im Frauenhaus eine Vorauszahlung notwendig ist.

 

Länder und Kommunen dürfen den Sparzwang nicht auf dem Rücken von Gewalt betroffener Frauen austragen. Das ist der falsche Weg. Es kann auch nicht angehen, dass die Union lauthals die Opfer von Zwangsverheiratungen beklagt, die unionsgeführten Länder ihnen aber die Flucht in ein Frauenhaus mit allen Mitteln erschweren.

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