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Rot-Grün beseitigt Altersdiskriminierung: Mit 50 Jahren ist noch lange nicht Schluss

Zu dem Vorhaben der Senioren-Union, eine Verfassungsklage gegen die zunehmende Diskriminierung Älterer im Beruf und ihre Forderung nach gesetzlichen Regelungen erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, parlamentarische Geschäftsführerin und altenpolitische Sprecherin:

 

Allmählich scheint es auch der CDU aufzugehen – oder zumindest den Betroffenen innerhalb der Partei: Die von der Regierung Kohl politisch geförderte Praxis, Ältere so früh wie möglich aus dem Berufsleben zu drängen, war eine kurzsichtige Strategie. Verfestigte Strukturen der Diskriminierung Älterer im Beruf haben sich daraus entwickelt.

 

Weniger als 37 Prozent der 55-64-Jährigen waren nach Angaben der OECD 2001 in Deutschland erwerbstätig. In der Schweiz, Norwegen, Schweden und Dänemark liegt die Quote ca. bei 70 Prozent. Deutschland hat mit der Lissabonner Strategie des Europäischen Rates einer Erwerbsquote bei den über 55-Jährigen von 50 Prozent zugestimmt.

 

Dabei zeigen praktische Erfahrungen, dass die gängigen Vorurteile gegenüber der Leistungsfähigkeit älterer Beschäftigter sich in der Realität nicht bestätigen. Gerade ein gemeinsamer Einsatz älterer und jüngerer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird von 80 Prozent der Unternehmen, die dies ausprobiert haben, sehr positiv bewertet.

 

Die Senioren-Union kommt aber etwas spät mit ihren Forderungen: Wir haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass Alter ein Kriterium im Antidiskriminierungsgesetz wird – damit können wir die Diskriminierung Älterer nun endlich offensiv bekämpfen. Eine Verfassungsklage ist daher nicht mehr nötig. Wir freuen uns auf die Unterstützung durch die Senioren-Union, wenn es darum geht, das Antidiskriminierungsgesetz politisch durchzusetzen.



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