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Rot-Grün schließt Gerechtigkeitslücken bei Eingetragenen Lebenspartnerschaften

 

Zum heutigen Beschluss des Bundestages zum Ausbau des Lebenspartnerschaftsgesetzes erklären Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, und Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:

 

Heute kommen wir auf dem langen Marsch zur Gleichberechtigung einen großen Schritt voran. Die Rechtsstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften wird deutlich verbessert. Gleichstellung mit der Ehe gibt es nun zum Beispiel im Güterrecht, im Unterhaltsrecht und in der Hinterbliebenenversorgung bei der gesetzlichen Rente. Lebenspartner haben gleiche Pflichten wie Ehegatten. Von daher ist es nur gerecht, dass sie auch gleiche Rechte erhalten.

 

Gleichgeschlechtliche Familien mit Kindern werden gestärkt. Wir ermöglichen die Stiefkindadoption von Kindern, die in einer Lebenspartnerschaft aufwachsen. Das dient dem Kindeswohl und sichert die Kinder rechtlich besser ab.

 

Das Lebenspartnerschaftsgesetz von 2001 hat die Akzeptanz von Lesben und Schwulen in der Gesellschaft spürbar verstärkt. Es hat sich als großer gesellschaftspolitischer Erfolg erwiesen. Das sieht man auch daran, dass die Lebenspartnerschaft heute im Bundestag breitere Mehrheiten findet als in der vergangenen Wahlperiode.

 

Das stimmt optimistisch für den anstehenden zweiten Schritt. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum zustimmungsfreien Überarbeitungsgesetz wird die Koalition einen neuen Anlauf in Richtung Bundesrat unternehmen und ein Ergänzungsgesetz zur Lebenspartnerschaft auf den Weg bringen. Das Ergänzungsgesetz wird die noch ausstehenden zustimmungspflichtigen Elemente enthalten, wie zum Beispiel die Anerkennung im Steuerrecht. Dann können die unionsregierten Bundesländer zeigen, ob sie aus ihrer Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht gelernt haben und endlich in der gesellschaftlichen Wirklichkeit angekommen sind.



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