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Rot-Grün will Übergangsregelung für Heimbewohner/innen schaffen

Zu dem rot-grünen Beschluss, die Streichung des Zusatz-Barbetrags für Heimbewohner/innen zurückzunehmen, erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, parlamentarische Geschäftsführerin und Sprecherin für Altenpolitik:

 

Wir begrüßen die Initiative, die Kürzung des Zusatzbarbetrags von bis zu 135 Euro auf 89 Euro für Heimbewohner/innen, die einen Eigenbeitrag an Heimkosten leisten, erst bei denjenigen Menschen vorzunehmen, die neu in ein Heim ziehen. Wer jetzt bereits in einem Heim lebt, soll von der Kürzung verschont bleiben. Dies ist eine Maßnahme des Vertrauensschutzes. Die Heimbewohner/innen haben sich bereits auf bestimmte Kosten eingestellt. Ihnen ihren gewohnten Barbetrag plötzlich zu streichen, würde deshalb eine unzumutbare Härte bedeuten.

 

Deshalb wollen wir hier eine Übergangsregelung schaffen: Für alle, die nach dem 1.1.2005 in ein Heim ziehen, wird es einen einheitlichen Barbetrag in Höhe von 89 Euro geben. Damit werden die Beträge für Sozialhilfeempfänger/innen und privat Zuzahlende langfristig angeglichen. Wer jetzt bereits in einem Heim lebt oder bis Ende dieses Jahres dort hinzieht, und privat etwas zum Heimaufenthalt hinzu zahlt, behält jedoch wie bisher den Zusatzbarbetrag von maximal 44 Euro.

 

Nun ist es an den Bundesländern, diese Korrektur gemeinsam mit uns durchzuführen.



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