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Diskriminierungen durch Versicherungen müssen beendet werden

Anlässlich des heutigen Beschlusses des Deutschen Bundestages, der fordert, Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts europaweit zu unterbinden, erklären Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher, und Irmingard Schewe-Gerigk, parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:

 

Wir haben heute ein deutliches Zeichen gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts gesetzt.

 

Der Beschluss der rot-grünen Koalition, das europäische Diskriminierungsverbot beim Zugang von Frauen und Männern zu Gütern und Dienstleistungen zu unterstützen, stellt einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen dar. Damit stärken wir die Verhandlungsposition der Bundesregierung in Europa.

 

Versicherungsprämien und -leistungen dürfen nicht mehr nach dem Geschlecht gestaffelt werden. Diese derzeit gängige Praxis diskriminiert Frauen wie Männer. Auch bei anderen Massengeschäften und bei Finanzdienstleistungen darf der Grundsatz der Privatautonomie keinerlei Diskriminierung wegen des Geschlechts rechtfertigen.

 

Mit dem Beschluss setzt die Koalition auch ein Zeichen für die deutsche Versicherungswirtschaft, die einem Ende der Diskriminierungen bisher heftigen Widerstand leistet. Neuere wissenschaftliche Studien zeigen: Die immer wieder behauptete unterschiedliche Lebenserwartung von Frauen und Männern hängt weit weniger vom Geschlecht ab als bisher angenommen. Andere Faktoren, wie das individuelle Gesundheitsverhalten oder der sozioökonomische Status, sind von viel höherer Bedeutung. Schwangerschaft und Geburt dürfen keine geschlechtsspezifischen Risikofaktoren darstellen.



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