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Menschenhandel effektiver bekämpfen

Zur 1. Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung der Tatbestände über den Menschenhandel erklären Irmingard Schewe-Gerigk, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Erika Simm, zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss:

 

Täglich finden überall auf der Welt und auch in Europa Menschenrechtsverletzungen elementarster Form statt: Bis zu 500.000 Mädchen und Frauen unter 25 Jahren werden jedes Jahr aus Osteuropa nach Westeuropa verschleppt und zur Prostitution gezwungen. Für die Täter ist das Geschäft lukrativ und risikoarm: Die Gewinne aus diesem menschenverachtenden Geschäft sind höher als die aus dem illegalen Drogen- oder Waffenhandel. Meistens kommen die Täter ungeschoren davon, während die Opfer in ihre Heimatländer abgeschoben werden.

 

Mit dem Gesetzentwurf zur Strafrechtsänderung wollen wir zur Bekämpfung des Frauenhandels beitragen und gleichzeitig Vorgaben der Europäischen Union und der Vereinten Nationen umsetzen

 

Wir ergänzen und optimieren die derzeitigen Tatbestände über den Menschenhandel. Außerdem wird die Strafbarkeit auf Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft erweitert. Denn nicht nur die Prostitution alleine ist es, für die die Frauen aus ihren Herkunftsländern nach Europa geschleust werden. Es gibt einen sehr großen Markt für Heiratshandel und Arbeitsausbeutung. Auch diese Formen des Menschenhandels werden nun – ebenso wie die Zwangsverheiratung - systematisch erfasst.

 

In bestimmten, besonders schwerwiegenden Fällen können die Täter zukünftig härter bestraft werden. Dies gilt, wenn es sich bei den Opfern um Kinder handelt. Denn die Übergänge in die Kinderprostitution sind im Menschenhandel fließend. Eine erhöhte Mindeststrafe ist auch dann vorgesehen, wenn das Opfer in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung gebracht wurde. Mit einer erhöhten Mindeststrafe wird zudem ein Zeichen gegen Menschenhandelsringe gesetzt.

 

Oftmals schrecken die Opfer vor einer Anzeige zurück, weil sie fürchten, wegen ihres illegalen Status selbst bestraft zu werden. Mit dem Gesetzentwurf kann die Staatsanwaltschaft unter erleichterten Voraussetzungen von der Strafverfolgung des illegalen Aufenthalts absehen, wenn diese Anzeige gegen die Täter erstatten.



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