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Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Lebenspartnerschaft ist großer Durchbruch

Zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften im Bundesangestelltentarif erklären Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, und Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:

 

Wir begrüßen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, mit dem Eingetragene Lebenspartnerschaften im Bundesangestelltentarif Eheleuten gleichgestellt werden. Das ist ein großer Durchbruch hin zu gleichen Rechten.

 

Diese Entscheidung ist nur konsequent: Gleichgeschlechtliche Lebenspartner übernehmen in vollem Umfang die gleichen Unterhaltspflichten wie Eheleute. Von daher ist es nur gerecht, dass sie auch gleiche Rechte erhalten.

 

Das Urteil des höchsten deutschen Arbeitsgerichts setzt Maßstäbe dafür, wie die Lebenspartnerschaft auch in weiteren Rechtsbereichen zu behandeln ist, in denen es noch keine Gleichstellung gibt. Da die unions- und FDP-regierten Bundesländer 2002 im Bundesrat das vom Bundestag beschlossene Ergänzungsgesetz zur Lebenspartnerschaft blockierten, sind noch viele Rechtsfragen offen, u. a. die Anerkennung im öffentlichen Dienstrecht und im Steuerrecht.

 

Das Urteil ist daher auch ein Ansporn für den Gesetzgeber, bestehende Diskriminierungen bei der Lebenspartnerschaft zu beseitigen. Wir wollen das Lebenspartnerschaftsgesetz überarbeiten und ergänzen hin zur vollen Gleichstellung mit der Ehe.



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