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Rückschlag für die Frauenrechte am Internationalen Frauentag?

Zu den Verhandlungen zum Zuwanderungsgesetz am 8. März 2004 erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, frauenpolitische Sprecherin:

 

Der Internationale Frauentag am 8. März ist ein Datum, an dem weltweit der Fokus auf die Durchsetzung von Frauenrechten gelegt wird. Wir sind damit in Deutschland gut vorangekommen. Es wäre bitter, wenn ausgerechnet dieses Datum in diesem Jahr mit einer deutlichen Verschlechterung der Frauenrechte in Deutschland in Verbindung gebracht würde.

 

Am Abend des 8. März soll im Vermittlungsausschuss das Zuwanderungsgesetz abschließend verhandelt werden. Auch die Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung als Asylgrund ist Verhandlungsgegenstand, wenn die Herren Fachpolitiker um einen Kompromiss feilschen. Statt des rot-grünen Gesetzesentwurfs verlangt die Union scheinheilig, die geplante EU-Richtlinie zum Status von Flüchtlingen zur Grundlage des Gesetzes zu machen. Diese Richtlinie bleibt aber gerade im Bereich der geschlechtsspezifischen Verfolgung durch unklare Formulierungen deutlich hinter der bisherigen Rechtspraxis, auch des Bundesverwaltungsgerichts, zurück.

 

Die Opposition fordert also, dass deutsche Gerichte geschlechtsspezifische Verfolgung nicht mehr als eigenständigen Grund für ein Asylrecht anerkennen. Frauen, die in ihrem Herkunftsland von geschlechtsspezifischer Verfolgung bedroht sind, beispielsweise von Genitalverstümmelung, müssen dann weitere Gründe – wie politische oder religiöse Verfolgung – benennen.

 

Frauenrechte sind Menschenrechte. Für das Zuwanderungsgesetz müssen Formulierungen gefunden werden, die klarstellen, dass geschlechtsspezifische Verfolgung einen eigenständigen Grund darstellt, um in Deutschland Schutz zu finden. Wir werden es nicht hinnehmen, dass für einen Kompromiss beim Zuwanderungsgesetz Deutschland bei einem grundlegenden Menschenrecht hinter den bisherigen Standard der Rechtssprechung zurückfällt.



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