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Chancengleichheit in der Privatwirtschaft noch lange nicht erreicht

Anlässlich der heute veröffentlichten Bilanz 2003 der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft erklären die frauenpolitischen Sprecherinnen Irmingard Schewe-Gerigk, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, und Christel Humme, SPD:

 

Die heute vorgestellte Bilanz der Vereinbarung zeigt den gegenwärtigen Stand der Maßnahmen auf, die seitens der Politik und der Wirtschaft zur Verbesserung der Chancengleichheit gefördert und durchgeführt wurden. Die Ergebnisse belegen, dass der Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt noch nicht wirksam begegnet wurde. Die Freiwilligkeit für die Wirtschaft bei der Einführung und Umsetzung möglicher Maßnahmen hat sich bisher als nicht zielführend erwiesen.

 

Dafür spricht auch, dass nach einer aktuellen Untersuchung des DGB überhaupt nur jedes zweite Unternehmen in der Privatwirtschaft von der Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft und der Bundesregierung weiß. Mit der nur zögerlichen Umsetzung der Vereinbarung schadet die Wirtschaft sich selbst. Kluge Unternehmerinnen und Unternehmer wissen mittlerweile, welch gut ausgebildete und hoch motivierte Mitarbeiterinnen sie in den Frauen haben. Das Potenzial der Frauen zu vernachlässigen kann sich eine Volkswirtschaft, die als wesentliche Grundlage das Wissen und die Ideen ihrer Beschäftigten hat, gar nicht leisten.

 

Darum ist jede Maßnahme zu begrüßen, die Chancengleichheit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf voranbringt. Insbesondere die Bundesministerien für Familien, Senioren, Frauen und Jugend sowie für Bildung und Forschung setzen in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsverbänden durch Projekte und Studien wichtige Impulse. Das sind Schritte in die richtige Richtung, die wir sehr begrüßen.

 

Doch die im Ergebnis positive Gesamteinschätzung der Bilanz durch Bundesregierung und Arbeitgeberverbände ist durch die vorliegenden Daten nicht gedeckt. Wir vermissen klare Zielvereinbarungen und eine deutliche Erhöhung des Tempos bei der Umsetzung des Verfassungsauftrags der Gleichberechtigung.

 

Daher halten wir – wie im Koalitionsvertrag vereinbart - gesetzliche Regelungen für die Privatwirtschaft für notwendig. Dabei wird es jetzt vor allem auf die zügige Umsetzung der EU-Richtlinien zur Verwirklichung der Gleichbehandlung ankommen. Eine Verankerung von kollektiven Klagebefugnissen, eine sinnvolle Ausstattung der geplanten nationalen Stelle und eine Verpflichtung der Unternehmen, für eine ausreichende geschlechtsspezifische Datengrundlage im Unternehmen zu sorgen, sind dabei wichtige Umsetzungsschritte.

 

Die Koalitionsfraktionen werden den Umsetzungsprozess entsprechend begleiten.



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