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Rückenwind aus Europa für die deutsche Gleichstellungspolitik

Anlässlich der öffentlichen Fachanhörung zur Umsetzung der EU-Gleichbehandlungsrichtlinien erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, frauenpolitische Sprecherin:

 

Wir wollen die Antidiskriminierungspolitik besonders im Bereich Beruf und Beschäftigung weiter vorantreiben. Daher fordern wir, dass die deutschen Regelungen zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern in Beruf und Beschäftigung zügig an europäische Standards angepasst werden. Die EU-Gleichbehandlungsrichtlinien geben uns Rückenwind für unsere frauenpolitischen Forderungen.

 

Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darf nicht länger als Kavaliersdelikt betrachtet werden. Mittelbare und unmittelbare Diskriminierung muss umfassend im Gesetz definiert, die Beweislast umgekehrt und wirksame Sanktionen eingeführt werden.

 

Das Gesetz sollte auch positive Maßnahmen zur Gewährleistung der Gleichstellung beinhalten, wie etwa die bevorzugte Einstellung von Frauen in unterrepräsentierten Bereichen.

 

Betriebe sollen dazu verpflichtet werden, präventive Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Belästigung durchzuführen und die Rechte der Betroffenen zu stärken.

 

Damit von Diskriminierung Betroffene nicht in jedem Einzelfall persönlich klagen müssen, werden wir uns für ein Verbandsklagerecht stark machen.

 

Die EU-Richtlinie verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland weiterhin, eine Antidiskriminierungsstelle einzurichten. An diese Stelle können sich künftig Opfer von Diskriminierung mit ihren Beschwerden wenden.

 

Wir gehen davon aus, dass die Bundesregierung ihrer Verpflichtung zur Umsetzung dieser Richtlinien, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, zügig nachkommt.

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