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Das neue Sexualstrafrecht erhöht den Schutz von Kindern und Menschen mit Behinderungen!

Zur Abstimmung über die Änderungen des Sexualstrafrechts erklären Irmingard Schewe-Gerigk, frauenpolitische Sprecherin, und Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher:

 

Der rot-grüne Gesetzentwurf zum Sexualstrafrecht hat insgesamt zu einem ausgewogenen Ergebnis geführt. Wir haben den Opferschutz verbessert und Strafbarkeitslücken geschlossen. Die Strafwürdigkeit einer Tat kommt künftig deutlicher im Strafmaß zum Ausdruck.

 

Für den Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Menschen mit Behinderungen hat das parlamentarische Verfahren noch wesentliche Verbesserung gebracht. Wir haben den Rat der FachexpertInnen aus Verbänden und der gerichtlichen Praxis ernst genommen und integriert. Das Gesetz bietet nun einen optimalen Opferschutz.

 

Das Anbieten von Kindern im Internet ist künftig strafbar. Bei sexuellem Missbrauch von Kindern wird es keine bloße Geldstrafe mehr geben. Der Missbrauch von Kindern wird nicht länger als "minder schwer gebrandmarkt". Kinderpornografie ist zukünftig keine Bagatelle mehr.

 

Menschen mit Behinderung sind besonders gefährdet, Opfer von sexualisierter Gewalt zu werden. Sie erhalten nun endlich den gleichen strafrechtlichen Schutz wie alle anderen. Wer eine widerstandsunfähige Person vergewaltigt, kann nicht mehr mit einer niedrigeren Bestrafung rechnen. Der sexuelle Missbrauch von körperlich behinderten Menschen ist nun auch in der Therapie strafbar.

 

Außerdem wurde die Möglichkeit der DNA-Analyse auf alle Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erweitert.

 

Aber alle gesetzlichen Verbesserungen stoßen an die Grenze der Strafanzeige. Denn es lässt sich nur verfolgen, was vorher zur Anzeige gebracht wurde. Eine Pflicht zur Anzeige hätte für die Opfer jedoch die Hemmschwelle angehoben, sich jemandem anzuvertrauen. Eine strafbewährte Anzeigenpflicht wird es daher auch Zukunft nicht geben. Wir setzen auch weiterhin verstärkt auf präventive Maßnahmen, Aufklärungsaktionen und ein möglichst breites Angebot an Beratungsmöglichkeiten.

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