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Die Opfer von Frauenhandel besser schützen

Zur Debatte um Frauenhandel und Zwangsprostitution erklären Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende, und Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:

 

Jährlich werden nach Angaben der EU bis zu 500.000 Frauen nach Westeuropa verschleppt, verkauft und zur Prostitution gezwungen. Deutschland ist eines der Hauptabnehmerländer. In ganz Europa werden ca. 7 bis 13 Milliarden US-Dollar Gewinn durch Frauen- und Menschenhandel erzielt. Die Bundesregierung ist gefordert, gemeinsam mit den Ländern und den internationalen Gremien, alle geeigneten Maßnahmen zur Abschaffung jeder Form des Frauenhandels und der Ausbeutung von Frauen durch Prostitution zu treffen.

 

Die Opfer von Frauenhandel, die den Mut aufbringen, gegenüber Menschenhändlern auszusagen, brauchen unserer Unterstützung. Deshalb werden wir spezielle Zeuginnenschutzprogramme sowie Hilfen bei und nach der Rückkehr ins Heimatland schaffen, damit sie nicht länger abgeschoben werden. Wir müssen verhindern, dass die Täter immer "neue Ware" ins Land holen und ihr menschenverachtendes Geschäft weiter betreiben. Denn: Rechtlosigkeit der Opfer ist der beste Täterschutz.

 

Bei einer Gefährdung im Herkunftsland muss den Frauen hier ein dauerhafter Schutz gewährt werden. Für die Beraterinnen in den spezialisierten Beratungsstellen brauchen wir ein Zeugnisverweigerungsrecht. Als ein weiteres wirksames Mittel zum besseren Opferschutz sollten die abgeschöpften Gewinne der Menschenhändler mindestens teilweise für die Betreuung und Unterstützung der Opfer bereit gestellt werden.

 

Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, den Frauenhandel auch weiterhin entschieden zu bekämpfen. Wir werden die strafrechtliche Definition entsprechend den Vorgaben der Vereinten Nationen und der EU erweitern, damit alle Formen von Menschenhandel - auch Zwangsheirat und Zwangsarbeit - erfasst werden können.

 

Bereits in der vergangenen Wahlperiode haben wir wichtige Maßnahmen bei der Bekämpfung von Frauenhandel auf den Weg gebracht. Mit den Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz von Oktober 2000 wird Opfern ein Abschiebeschutz von mindestens vier Wochen eingeräumt. Frauen, die vor Gericht aussagen, sollen eine Arbeitserlaubnis erhalten.



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