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Grüne machen sich für umfassendes Antidiskriminierungsgesetz stark

Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, Irmingard Schewe-Gerigk, Frauen- und seniorenpolitische Sprecherin, Jerzy Montag, Rechtspolitischer Sprecher und Markus Kurth, Behindertenpolitischer Sprecher erklären:

 

Wir treten für ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz ein, das die Probleme umfassend, aber auch mit Augenmaß angeht. In einem weltoffenen und modernen Land sollte auch gesetzlich klargezogen sein, dass niemand aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Identität, des Alters oder einer Behinderung im Wirtschaftsleben diskriminiert werden darf.

 

Es geht dabei um den diskriminierungsfreien Zugang zu öffentlich angebotenen Waren, Dienstleistungen und Immobilien. Wenn Menschen wegen ihrer ethnischen Herkunft auf dem Wohnungsmarkt benachteiligt werden, wenn ein homosexuelles Paar in der Gaststätte nicht bedient wird, wenn man Behinderte im Ferienhotel abweist, weil befürchtet wird, ihr Anblick könne andere Gäste stören, dann werden elementare Rechte auf gesellschaftliche Teilhabe beschnitten.

 

Wir wollen ein Gesetz, das gesellschaftliche Verantwortung und Achtung der Privatautonomie produktiv zusammenführt. Wir wenden uns gegen Verzerrungen in der öffentlichen Debatte. Niemand beabsichtigt beispielsweise, dem Vermieter einer Einliegerwohnung vorzuschreiben, mit welcher Person er einen Vertrag schließen soll. Verträge, die ein persönliches Nähe- oder Vertrauensverhältnis bedingen, sind anders zu behandeln als Verträge im Massengeschäft. Ebenso werden bestimmte Bereiche aus rein sachlichen Gründen unberührt bleiben. Das Gesetz bedeutet nicht Privilegien für einzelne Gruppen, sondern schlicht einen Anspruch auf diskriminierungsfreie Behandlung in der Öffentlichkeit.

 

Mit dem heute stattfindenden öffentlichen Hearing, an dem zahlreiche Expertinnen und Experten aus der Antidiskriminierungsarbeit teilnehmen, wollen wir einen weiteren Beitrag zur Versachlichung der Diskussion leisten.

 

Viele Länder in Europa haben bereits erfolgreiche Antidiskriminierungsgesetze eingeführt, die auch das Zivilrecht einschließen. In aller Regel wurde dabei ein umfassender Ansatz verwirklicht. Um neue Ausgrenzungen zu vermeiden, hat man alle relevanten Diskriminierungsgründe einbezogen. Das möchten wir auch in Deutschland erreichen. Bleiben Gruppen, die nach aller Erfahrung häufig von Diskriminierung bedroht sind, wie z.B. Behinderte oder Menschen jüdischen Glaubens aus einem Antidiskriminierungsgesetz ausdrücklich ausgeklammert, würde das so mancher geradezu als Freibrief verstehen.

 

Ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz ist dagegen ein wichtiges gesellschaftspolitisches Signal: Für Geschlechtergerechtigkeit sowie gegen die Herabwürdigung und Ausgrenzung von Menschen, weil sie anders sind.

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