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Opferschutz hat höchste Priorität

Anlässlich des heutigen Fachgesprächs der grünen Bundestagsfraktion zum Sexualstrafrecht erklären Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher, Irmingard Schewe-Gerigk, frauenpolitische Sprecherin und Ekin Deligöz, familien- und kinderpolitische Sprecherin:

 

Wichtigstes Ziel der Reform des Sexualstrafrechts ist der Opferschutz. Das heutige Gespräch mit vielen gesellschaftlichen Gruppen hat gezeigt, dass die Reform dieses Ziel in großen Teilen erreicht.

 

* Wir werden widerstandsunfähige Menschen künftig strafrechtlich besser schützen. Durch die Neufassung machen wir deutlich, dass es sich hierbei um schwere Straftaten handelt, die nicht mehr länger bagatellisiert werden dürfen. Wer widerstandsunfähige Personen vergewaltigt, kann nicht mehr bevorzugt behandelt werden.

* Wir haben neue Entwicklungen bei der Internetkriminalität aufgegriffen: Künftig können verabscheuungswürdige Taten wie das Anbieten von Kindern im Internet und Gewalt- und Kinderpornographie angemessen geahndet werden.

* Die Belohnung bzw. Billigung von sexuellem Missbrauch wird künftig strafbar sein. Jugendliche, die von einem Ausbilder, Betreuer oder Elternteil sexuell missbraucht werden, haben künftig länger Zeit, die Tat anzuzeigen: Die Verjährungsfrist beginnt künftig erst mit dem 18. Lebensjahr.

 

Bei der Frage, ob die geplante Anzeigepflicht bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung dem Opferschutz dient, hat es bei der Anhörung erhebliche Einwendungen gegeben. Zwar begrüßten viele ExpertInnen die Absicht, die Menschen zum Hinschauen zu bewegen, hielten eine Anzeigepflicht aber für kontraproduktiv. Die Angst, ein nicht mehr kontrollierbares Verfahren in Gang zu setzen, könne die Hemmschwelle für die Opfer anheben, sich jemandem anzuvertrauen. Eine vorschnelle Anzeige bei Polizei oder beim Jugendamt gegen den Willen des Kindes könnte dazu führen, dass das Kind keine Aussage mehr macht und so dem sexuellen Missbrauch weiter ausgeliefert bleibt. Beratungsverhältnisse seien vor allem im Bereich ehrenamtlicher Helfer nicht mehr geschützt. Niedrigschwellige Hilfsangebote sind jedoch eine wichtige Voraussetzung, um sexuellen Missbrauch zu verhindern.

 

Wir nehmen die geäußerten Bedenken sehr ernst und werden sie im weiteren Gesetzgebungsverfahren bedenken.

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