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Europäischer Gerichtshof bestätigt: keine Ausdehnung der Wehrpflicht auf Frauen

Zur heutigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Wehrpflicht nur für Männer erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, frauenpolitische Sprecherin:

 

Wir begrüßen das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das zwei zentrale Punkte klarstellt: Das Gericht hat erneut bekräftigt, dass die EU-Gleichbehandlungsrichtlinien grundsätzlich auch für das Militär gelten. Die Wehrpflicht für Männer in Deutschland ist aber eine Entscheidung zur militärischen Organisation. Damit gehört sie als Mittel der Landesverteidigung in die alleinige Zuständigkeit des Mitgliedstaates.

 

Zwar haben Männer während des Wehrdienstes keine Möglichkeit, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Das Gericht folgte jedoch der Argumentation des Klägers nicht, dass dies ein ausreichender Grund für die Befreiung vom Wehrdienst sei. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte bereits bei ähnlichen Klagen die Verfassungsmäßigkeit der Wehrpflicht bestätigt.

 

Wir sehen unsere Auffassung durch die Entscheidung gestärkt: Die Wehrpflicht für Männer ist nicht mehr zeitgemäß und sollte aufgehoben werden. Wir sind gegen Zwangsdienste für Frauen und für Männer und setzen uns vielmehr für den Ausbau der Angebote des Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahres für junge Menschen ein.



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