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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Irmingard Schewe-Gerigk

Kein spezielles Wahlrecht für Eltern

Anlässlich des gestrigen Äußerungen von Bundesfamilienministerin Renate Schmidt zur Einführung eines speziellen Wahlrechts für Eltern, erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Mitglied im Rechtsausschuss:

 

Der Vorschlag der Familienministerin Schmidt, ein Familien- oder Elternwahlrecht einzuführen, verstößt gegen die Verfassung. Ein spezielles Wahlrecht für Eltern würde gegen das Prinzip der Gleichheit der Wahl verstoßen und widerspricht dem wichtigen Grundsatz der Höchstpersönlichkeit des Wahlrechts. Ein Familienwahlrecht würde darauf hinauslaufen, dass die Zahl der Stimmen von der Anzahl der minderjährigen Kinder abhängig gemacht würde.

 

Im übrigen ist der Vorschlag auch lebensfremd. Viele Eltern haben eine abweichende politische Meinung zu derjenigen ihrer Kinder. Hier stellt sich die Frage, wer die Stimme für das Kind abgibt. Wie wollen die Eltern Einvernehmen mit den Kindern über die vertretungsweise Ausübung des politischen Willens erzielen? Ab wann - und ob überhaupt - akzeptieren Eltern eine eigenständige politische Meinung des Kindes? Ungeklärt bleibt auch, welcher Elternteil in Vertretung für das Kind bei gemeinsamem Sorgerecht geschiedener oder getrennt lebender Elternteile abstimmt.

 

Wir meinen, durch solch ein Eltern- oder Familienwahlrecht werden Kinder und Jugendliche unmündig gehalten. Wir wollen vielmehr die Einflussmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen direkt stärken, z.B. über die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre und die Beteiligung an Kinder- und Jugendparlamenten oder an Runden Tischen. Auch der Entwurf über ein Volksentscheidungsgesetz bietet für Jugendliche mehr Möglichkeiten, sich unmittelbar und direkt politisch zu beteiligen.

 

Die Forderungen nach einem Familien- oder Elternwahlrecht werden immer wieder debattiert. Die BefürworterInnen erhoffen sich dadurch mehr Berücksichtigung der Interessen von Familien mit minderjährigen Kindern. Wir haben in den vergangenen vier Jahren unter Beweis gestellt, dass auch ohne Eltern- oder Familienwahlrecht sehr viel zur Verbesserung der Situation von Familien getan werden kann (Teilzeitgesetz, Erziehungsgeld, Elternzeitgesetz, Steuer- und Rentenreform, Kindergelderhöhung, BAFöG).

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