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Positive Änderungen für Frauen in Hartz-Gesetz

Zur heutigen Verabschiedung des Ersten und Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, frauenpolitische Sprecherin:

 

Sprichwörtlich in letzter Minute ist es gelungen, noch einige positive Änderungen für erwerbslose Frauen zu erzielen.

 

In den Ausschussberatungen der letzten Tage haben sich Bündnis 90/Die Grünen für die Verbesserung der Chancen von Frauen am Arbeitsmarkt stark gemacht.

 

Es ist gelungen, Gender-Mainstreaming als durchgängiges Prinzip zu vereinbaren, d.h. bei jeder Maßnahme werden die unterschiedlichen Auswirkungen auf Frauen und Männer berücksichtigt.

 

Der spezifischen Situation von Frauen wird nun bei allen neuen Möglichkeiten der Arbeitsförderung und Vermittlung Rechnung getragen.

 

Erwerbslose Frauen, die aufgrund des Einkommens des Ehegatten keine Arbeitslosenhilfe erhalten, können jetzt auch in den Personal-Service-Agenturen vermittelt werden.

 

Neu ist auch, dass die 500-Euro-Jobs nun auch für Kinderbetreuung eingesetzt und steuerlich begünstigt werden können. Das erleichtert vielen Alleinerziehenden und erwerbstätigen Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

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