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CEDAW-Bericht zieht positive Bilanz bei der Gleichstellung von Frauen und benennt weiteren Handlungsbedarf

Anlässlich der Kabinettsberatung des 5. Berichts der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, frauenpolitische Sprecherin:

 

Der Bericht macht deutlich: Unter Rot-Grün wurden die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen für die 42 Millionen Frauen in Deutschland in vielen Punkten verbessert. Sei es auf dem Arbeitsmarkt, beim Thema Antidiskriminierung, dem Schutz vor Gewalt oder durch die Verbesserung der rechtlichen Situation von Migrantinnen. Die Kritikpunkte des CEDAW-Ausschusses der UNO aus dem Jahre 2000 sind nun weitgehend abgearbeitet.

 

Es gibt jedoch noch wichtige Bereiche in denen Handlungsbedarf besteht:

 

So mahnt der Ausschuss an, dass endlich die Ursachen für die Lohndiskriminierung von Frauen beseitigt werden.

 

Damit sich Väter stärker an der Kindererziehung beteiligen, schlägt der Ausschuss einen nicht übertragbaren Anteil an der Elternzeit vor.

 

Wir teilen die Kritik des Ausschusses am fehlenden Angebot an Betreuungsplätzen für 0 - 3 jährige Kinder, doch auch hier werden wir Abhilfe schaffen. Im rot-grünen Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass künftig für 20% aller Kinder unter 3 Jahren Betreuungsplätze vorgehalten werden.

 

In der Empfehlung des CEDAW-Ausschusses zur Überprüfung des Ehegattensplittings sehen wir eine Bestätigung unserer Politik und den Auftrag, an dem Reformprojekt weiter zu arbeiten.

 

Der CEDAW-Ausschuss kritisiert außerdem, dass es in Deutschland nur begrenzt möglich ist, die Gleichberechtigung von Frauen in der Privatwirtschaft durchzusetzen. Dies werten wir als Rückenwind für gesetzliche Regelungen.

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