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Anlässlich des heute verkündeten Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Altenpflegegesetz erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, seniorenpolitische Sprecherin:
Bündnis 90/Die Grünen begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach eine bundeseinheitliche Altenpflegeausbildung verfassungsgemäß ist.
Hier zeigt sich erneut: Die Blockadepolitik der bayerischen Landesregierung geht zu Lasten der Betroffenen. Verliererinnen dieser Aktion des Landes Bayern sind die vielen motivierten Menschen, die eine Altenpflegeausbildung planen und nicht zuletzt die Pflegebedürftigen, denen eine qualifiziertere Pflege vorenthalten wird.
Nach langer Zeit des Stillstands hatte es die rot-grüne Bundesregierung im vergangenen Jahr geschafft, bundeseinheitlich Regelungen vorzulegen. Das Gesetz legt eine Regelausbildungsdauer von drei Jahren fest, regelt Mindeststandards und schreibt künftig eine Ausbildungsvergütung fest.
Bereits ab August 2001 sollte sowohl eine Qualitätsverbesserung in der Pflege als auch ein bundeseinheitlicher attraktiver Beruf ermöglicht werden. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts kann nun dieses wichtige Gesetzesvorhaben in Kraft treten.
Schlechte Arbeitsbedingungen, geringe Bezahlung, fehlende Aufstiegschancen, das sind heute die Merkmale dieses Berufes, der zu 90 Prozent von Frauen ausgeübt wird. Noch immer gibt es bundesweit 17 verschiedene Ausbildungen. Die Abschlüsse sind teilweise nicht vergleichbar und werden gegenseitig auch nicht anerkannt. In einigen Einrichtungen muss "Schulgeld" bezahlt, während andernorts eine Ausbildungsvergütung gewährt wird.
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