Menü

Auf dem Weg in ein geschlechtergerechtes Deutschland – Gleichstellung geht alle an

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Frauen und Männer sind bereits seit über 50 Jahren durch das Grundgesetz

(Artikel 3 Abs. 2 GG) formal gleichberechtigt, ihre tatsächliche Gleichstellung

ist jedoch noch nicht erreicht. In welchem Tempo Gleichstellungspolitik zu früheren

Zeiten vollzogen wurde, wird exemplarisch daran deutlich, dass es von der

Verabschiedung des Grundgesetzes mit seinem Gleichberechtigungsartikel im

Jahr 1949 bis zur Beseitigung des Rechts des Ehemannes, den Arbeitsvertrag

seiner Frau zu kündigen, 23 Jahre gedauert hat.

1995 fand in Peking die Vierte Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen

statt. Mit der Verabschiedung der Pekinger Aktionsplattform, die zwölf zentrale

Handlungsfelder umfasst, hat sich die Bundesrepublik Deutschland zusammen

mit 188 weiteren Staaten der Vereinten Nationen konkrete Ziele zur Förderung

der Gleichstellung von Frauen und Männern gesetzt. Im Jahr 2005 gilt es zu

überprüfen, wie die Staaten den Verpflichtungen nachgekommen sind. „Peking

+ 10“ – so der kurze Titel dieses globalen Evaluationsprozesses – wird verdeutlichen,

in welchen Bereichen Fortschritte in der Gleichstellung erzielt worden

sind und wo die Anstrengungen verstärkt werden müssen. Auch die Bundesregierung

überprüft in diesem Jahr verstärkt die Umsetzung der Pekinger Aktionsplattform.

1994 wurde Artikel 3 Abs. 2 Satz 2 in das Grundgesetz eingefügt. Dieser normiert

ein Staatsziel, enthält aber auch das an den Staat gerichtete verfassungsrechtliche

Gebot, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von

Frauen und Männern zu fördern, bestehende Nachteile zwischen den Geschlechtern

zu beseitigen und dadurch „in der Zukunft die Gleichberechtigung der Ge-

Drucksache 15/5029 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

schlechter durchzusetzen“ (BVerfGE 85, 191, 207). Dem Förderungsauftrag des

Staates, der durch Vorgaben des Gemeinschaftsrechts (Artikel 2, Artikel 3

Abs. 2, Artikel 141 Abs. 4 EG-Vertrag und EG-Gleichbehandlungsrichtlinie

76/207/EWG) sowie völkerrechtliche Verpflichtungen (Artikel 11 des Übereinkommens

zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau – CEDAW)

ergänzt wird, muss der Gesetzgeber entsprechend nachkommen.

Dieser Aufgabe haben sich die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen

seit der Regierungsübernahme im Jahr 1998 in vielen unterschiedlichen Bereichen

angenommen.Wurde vormals die Gleichstellungspolitik vernachlässigt, so

kann sich nun die gleichstellungspolitische Bilanz in den verschiedenen Politikfeldern

sehen lassen, und diese hat die Kluft zwischen rechtlicher und faktischer

Gleichberechtigung erheblich verringert. Das Prinzip des Gender Mainstreaming

wurde verankert und zum Leitprinzip des Regierungshandelns gemacht.

Im Oktober 2003 wurde mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums

für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und in Kooperation mit der

Humboldt-Universität zu Berlin das GenderKompetenzZentrum gegründet, das

der Bundesverwaltung im weiteren Implementierungsprozess mit Expertinnenund

Expertenwissen zur Verfügung steht.

Mit dem Programm „Frau und Beruf“ legte die Bundesregierung bereits in der

14. Legislaturperiode ein umfassendes gleichstellungspolitisches Arbeitsprogramm

vor, mit dem Ziel, die Chancengleichheit von Frauen und Männern in

Beruf und Familie weiter voranzubringen. Viele der Maßnahmen des Programms

sind erfolgreich umgesetzt oder auf denWeg gebracht worden und werden

kontinuierlich weitergeführt.

Die gleichstellungspolitischen Ziele betreffen den Abbau von Diskriminierungen

in unterschiedlichen Rechts- und Lebensbereichen, die gleiche Teilhabe und

eine von tradierten Rollenmustern freie und selbstbestimmte Lebensgestaltung

beider Geschlechter. An das Geschlecht dürfen keine Vor- oder Nachteile geknüpft

werden.

Zu den wichtigen Vorhaben unter gleichstellungspolitischen Gesichtspunkten in

der 14. Legislaturperiode zählte das Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz für den

Bereich des öffentlichen Dienstes des Bundes und der Bundesgerichte. Es trat

am 5. Dezember 2001 in Kraft. Da Frauen im Bereich des höheren Dienstes und

der Leitungsfunktionen unterrepräsentiert sind, wurde mit diesem Gesetz das

entsprechende Instrumentarium zur Verfügung gestellt, hier Veränderungen zu

bewirken und größere Rechts- und Anwendungssicherheit gegeben. Gleichzeitig

wurden damit die Regelungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert.

Das seit 1994 geltende Frauenfördergesetz hatte nicht die erhofftenWirkungen

erzielt. Die Verbesserungen und Konkretisierungen im Bundesgleichstellungsgesetz

sehen daher insbesondere die bevorzugte Berücksichtigung von

Frauen mit gleicher Qualifikation bei Ausbildung, Einstellung, Anstellung und

Beförderung im Falle der Unterrepräsentanz unter Einzelfallberücksichtigung in

dem jeweiligen Bereich vor.

Am 24. November 2004 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Gleichstellung

von Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr beschlossen. Da Frauen

in den meisten Bereichen der Bundeswehr noch unterrepräsentiert sind, wird mit

Hilfe einer Quote dafür Sorge getragen, dass ihre Anzahl steigt. Mit der Möglichkeit

von Teilzeit wird die Vereinbarkeit von Familie und Dienst erleichtert.

Bezüglich der tradierten Rollenmuster hat es eine Veränderung des Verständnisses

von Formen des Zusammenlebens gegeben, das sich nicht mehr nur auf das

traditionelle Zusammenleben in einer Ehe und entsprechende herkömmliche

Familienstrukturen reduziert. Zur gesellschaftlichen Realität gehören auch in

Deutschland längst andere Lebens- und Familienmodelle. Dieser Tatsache

wurde z. B. mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz Rechnung getragen.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/5029

Mit der im Jahr 2002 beschlossenen Rentenreform ist ein erster Einstieg in eine

partnerschaftliche Teilung der Altersansprüche geschaffen worden. Ehepaare

können unter bestimmten Voraussetzungen durch eine übereinstimmende Erklärung

ein Rentensplitting der gemeinsam in der Ehezeit erworbenen Anwartschaften

in der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen. Zudem wird seit

dem 1. Januar 2002 der Aufbau einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge durch

Zulagen und Steuerabzug gefördert. Für jedes Kind steht den Eltern nach Zahlung

eines Mindesteigenbeitrages eine Kinderzulage zu, die bis zum Jahr 2008

gestaffelt auf 185 Euro je Kind ansteigt. Im letzten Jahr konnten für die Frauen

bei Neuverträgen ab 2006 gleiche Leistungshöhen für Frauen und Männer bei

der Riesterrente (Unisex-Tarife) durchgesetzt werden. Dies ist ein wesentlicher

gleichstellungspolitischer Schritt in dem Bereich der Altersvorsorge für Frauen.

Mit dem Aktionsplan zur Bekämpfung der Gewalt an Frauen hat die Bundesregierung

1999 erstmals ein umfassendes Gesamtkonzept für alle Ebenen der Gewaltbekämpfung

vorgelegt. Der Aktionsplan zielt im Gegensatz zu den bisherigen

punktuellen Verbesserungen auf strukturelle Veränderungen bei der Bekämpfung

von Gewalt mit Hilfe von Maßnahmen zur gesamtgesellschaftlichen

Prävention, die bereits im Kinder- und Jugendbereich ansetzen. Der Aktionsplan

wird in dieser Legislaturperiode fortgeschrieben.

Der besonderen Situation der von Gewalt betroffenen Frauen wurde mit dem

Gesetz zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes vor häuslicher Gewalt

Rechnung getragen. Es sieht eine Stärkung der Position von Frauen und Kindern

als den typischen Opfern von Gewalt in Familien vor. Es ist sichergestellt, dass

sie nun zunächst weiterhin in derWohnung bleiben können. Damit ist eine klare

Ächtung jeglicher Gewalt gegen Frauen und Kinder verbunden. Daher setzen

sich die Koalitionsfraktionen auch für den Erhalt der Frauenhäuser ein. Die

aktuellen Arbeitsmarktreformen tragen diesem Ziel entsprechend Rechnung. So

werden Frauen nach ihrer Flucht ins Frauenhaus nicht mehr der bis dahin bestehenden

Bedarfsgemeinschaft zugeordnet und können somit eigene Ansprüche

geltend machen.

Am 1. September 2004 ist das Opferrechtsreformgesetz in Kraft getreten. Durch

dieses Gesetz werden die Belastungen des Opfers durch das Strafverfahren verringert

und seine Verfahrensrechte gestärkt. Die Möglichkeiten für das Opfer,

gleich im Strafverfahren vom Angeklagten Ersatz für den aus der Straftat entstandenen

Schaden zu erlangen und durchzusetzen, wurden verbessert.

Das Gesetz zur Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation der Prostituierten

gilt seit Januar 2002. Prostituierte haben nun die rechtliche Möglichkeit,

entweder selbständig unter selbstbestimmten Arbeitsbedingungen oder in abhängigen

Beschäftigungsverhältnissen sozial abgesichert tätig zu sein. Die

rechtlichen Hindernisse, die bislang verhinderten, dass Prostituierte zur Sozialversicherung

angemeldet werden, wurden abgebaut. Die Strafbarkeit wegen

Förderung der Prostitution und wegen Zuhälterei wurde auf Fälle der Ausbeutung

der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit von Prostituierten beschränkt.

Weiter wurde erst vor kurzem mit einer Änderung des Strafrechts die Definition

des Menschenhandels entsprechend den internationalen Vorgaben erweitert.

Dazu zählen nun Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, zum

Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft und die Förderung des Menschenhandels

mit entsprechenden Strafvorschriften. Damit wird den von solchen kriminellen

Praktiken betroffenen Frauen verstärkter rechtlicher Schutz gewährt.

Ebenfalls neu eingeführt wird eine ausdrückliche Regelung zur Strafbarkeit der

Zwangsheirat bzw. des Heiratshandels als besonders schwereren Fall der Nötigung.

Drucksache 15/5029 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Die Novellierung des § 19 des Ausländergesetzes, der das eigenständige Aufenthaltsrecht

von Ehegatten regelt, trat am 1. Juni 2000 in Kraft. Damit wurde die

Mindestdauer der Ehe, mit der ein eigenständiges Aufenthaltsrecht begründet

wird, von vier auf zwei Jahre herabgesetzt. Die neue Härteklausel berücksichtigt

eine unerträgliche Lebenssituation der Betroffenen. Dazu gehört insbesondere

das Erleiden von physischer und psychischer Gewalt durch den Ehemann bzw.

Vater, soweit Kinder betroffen sind. In einem solchen Härtefall entfällt dieWartezeit

von zwei Jahren. Diese Regelung wurde im Zuwanderungsgesetz in § 31

AufenthG übernommen. Mit dem am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz

wurde erstmals gesetzlich klargestellt, dass Opfer geschlechtsspezifischer

und nichtstaatlicher Verfolgung – und das sind überwiegend Frauen

– als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden.

Mit den Neuregelungen des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) haben

wir einen großen Fortschritt in der gesellschaftlichen Integration behinderter

Frauen erzielt und ihre Gleichstellung auch mit dem Gleichstellungsgesetz für

behinderte Menschen deutlich gemacht.

Der Europäische Rat hat auf seinen Tagungen in Lissabon im März 2000 die

Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission aufgefordert, die Chancengleichheit

in allen ihren Aspekten im Beschäftigungsbereich zu fördern. Der Rat

hat dabei betont, wie wichtig eine ausgewogene Teilhabe von Frauen und Männern

am Berufs- und Familienleben ist. So soll Chancengleichheit beispielsweise

durch Erleichterung der Vereinbarkeit von Arbeits- und Familienleben,

insbesondere auch durch Verbesserung der Strukturen der Kinderbetreuung

befördert werden.

l Seit 2002 stehen bei Rot-Grün der Ausbau einer bedarfsgerechten sozialen

Infrastruktur, insbesondere von verlässlichen Ganztagsschulen sowie Betreuungsmöglichkeiten

für Kinder im Vorschulalter und die familienfreundlichere

Gestaltung der Arbeitswelt im Mittelpunkt. Die Bundesregierung

unterstützt die Länder mit dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und

Betreuung“ beim Auf- und Ausbau eines bedarfsgerechten Angebotes von

Ganztagsschulen bis zum Jahr 2007 mit insgesamt 4 Mrd. Euro für Baumaßnahmen

und Ausstattungen. Für den Ausbau der Betreuung von Kindern

unter drei Jahren, die in der Verantwortung der Länder liegt und mit dem

Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) geregelt wird, werden ab 2005 zusätzlich

1,5 Mrd. Euro jährlich verwendet werden.

Das Bundesverfassungsgericht rügte, dass unter der CDU/CSU/FDP-Bundesregierung

der Familienleistungsausgleich nicht angemessen weiterentwickelt

wurde.

Seit 1998 hat die rot-grüne Bundesregierung dafür gesorgt, dass das finanzielle

Volumen der staatlichen Leistungen und steuerlichen Maßnahmen für Familien,

an denen der Bund finanziell beteiligt ist, um rund 50 Prozent von 40,2 Mrd.

Euro auf 60 Mrd. Euro im Jahr 2003 erhöht wurde.

Neben den Kindergelderhöhungen, der Möglichkeit des Abzugs erwerbsbedingter

Betreuungskosten gehört auch der neue Steuerentlastungsbetrag für Alleinerziehende

zu den materiellen Verbesserungen für Frauen und Familien. Hinzu

kommen seit Regierungsübernahme weitere Verbesserungen der Rahmenbedingungen

für Frauen und Familien. Die Elternzeit wurde flexibilisiert. Seit dem

1. Januar 2001 können Väter und Mütter gleichzeitig Elternzeit nehmen. Außerdem

können sie schon während der Elternzeit bis zu 30 Stunden arbeiten. Der

Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit steht allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten zu.

Im neuen Betriebsverfassungsgesetz wurde die Vereinbarkeit von Familie und

Beruf in den Aufgabenkatalog der Betriebsparteien aufgenommen. Im Betriebsrat

muss das Geschlecht, welches in der Belegschaft in der Minderheit ist, min-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/5029

destens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis vertreten sein, wenn

dieser aus mindestens drei Mitgliedern besteht.

Aber wir wissen auch, dass sich nach wie vor die Arbeit – Familienarbeit, bürgerschaftliches

Engagement und Erwerbsarbeit – in unserer Gesellschaft jedoch

immer noch unterschiedlich auf die Geschlechter verteilt.

So bestehen nach wie vor Einkommensunterschiede zwischen Männern und

Frauen. Diese Ungleichbehandlung im Entgeltbereich gilt es aufzuheben. Auch

wenn der Grundsatz der Entgeltgleichheit im deutschen Recht eindeutig verankert

ist, ist die reale Situation dadurch gekennzeichnet, dass Frauen durchschnittlich

nur 75,8 Prozent des Bruttoverdienstes von Männern erzielen.

Eine umfassende Bestandsaufnahme und Ursachenanalyse hat die Bundesregierung

mit ihrem Bericht zur Berufs- und Einkommenssituation von Frauen und

Männern im April 2002 vorgelegt.

Für die Herstellung von Entgeltgleichheit sind gezielte Maßnahmen erforderlich.

Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit muss zur selbstverständlichen Leitlinie

in der tariflichen und betrieblichen Praxis werden. Auch wenn die Bundesregierung

keine unmittelbaren Gestaltungsmöglichkeiten in der Regelung von

Entgeltfragen hat, da dies Sache der Tarifpartner ist, so kann sie durch ein Bündel

von Maßnahmen, durch die Schaffung von entsprechenden Rahmenbedingungen

in Gesellschaft und Arbeitswelt zur Herstellung von Entgeltgleichheit

beitragen.

Die Arbeiten an der geschlechtergerechten Umgestaltung des Bundesangestelltentarifes

sind aufgenommen worden. Hier kann ähnlich wie beim Gleichstellungsgesetz

der Bund eine herausragende Vorreiterrolle einnehmen und die entsprechenden

Signale in die Gesellschaft senden.

Um das Berufsverhalten von Mädchen und jungen Frauen beeinflussen zu können,

muss frühzeitig und umfassend über das Berufsspektrum informiert werden.

Die Bundesregierung fördert dies über eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen

und organisiert unter anderem alljährlich den „Girls’ Day“ – den Mädchenzukunftstag

– und im Rahmen der Initiative D21 Informationsveranstaltungen

speziell für IT-Berufe.

Die Bundesregierung will den Generationenwechsel an den Hochschulen auch

dazu nutzen, Frauen verstärkt im Bereich der Forschung und Lehre zu fördern.

Die Bund-Länder-Vereinbarung zur Förderung der Weiterentwicklung von

Hochschule undWissenschaft sowie zur Realisierung der Chancengleichheit für

Frauen in Forschung und Lehre (Hochschul- und Wissenschaftsprogramm-

HWP) der Bund-Länder-Kommission, wurde bis 2006 verlängert. Dem Fachprogramm

Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre werden bis

2006 rund 30,7 Mio. Euro jährlich zur Verfügung gestellt werden.

Damit die Grundzüge des neuen Bundesgleichstellungsgesetzes auch in den

außeruniversitären Forschungseinrichtungen Anwendung finden, haben Bund

und Länder eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen.

Das Center of Excellence Women and Science (CEWS) wurde am 1. Juli 2000

an der Universität Bonn eingerichtet. Das Kompetenzzentrum ist der nationale

Knotenpunkt zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern

in Wissenschaft und Forschung in Deutschland. Das Serviceangebot des

Zentrums richtet sich insbesondere an Wissenschaftlerinnen, Leitungsorgane,

Wissenschaftsorganisationen sowie Administrationen der Europäischen Union

(EU), des Bundes und der Länder.

Die Initiative D21 hat am 11. November 2004 den Preis „Get the Best – Frauen

als Erfolgsfaktor für Hochschulen“ an die Universität Hannover vergeben. Diese

hatte ein umfassendes Gesamtkonzept zur Gewinnung von Studentinnen der

Drucksache 15/5029 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Fachrichtungen Elektrotechnik, Informatik, Maschinenbau, Physik und Wirtschaftsingenieurwesen

vorgelegt.

Seit 2001 wird das Prädikat „Total E-Quality“ auch für innovative Projekte,

Maßnahmen und Ideen ausgeschrieben, die die Gleichstellung von Frauen in

Hochschulen und Forschungseinrichtungen entscheidend voranbringen. Die

Auszeichnung soll die wissenschaftlichen Einrichtungen darüber hinaus motivieren,

Gender Mainstreaming als durchgängiges Leitprinzip in ihren Einrichtungen

durchzusetzen.

Zuwanderern, die Familienpflichten übernehmen (in der Regel Frauen), kommt

eine entscheidende Rolle für den erfolgreichen Integrationsprozess zu. Angebote

für Frauen und Mädchen im Bereich Erziehung, Gesundheitsvorsorge und

zur Vermeidung von innerfamiliärer Gewalt und zur Bewältigung von Konflikten

müssen auf die spezifischen Bedürfnisse von Zuwandererfamilien zugeschnitten

werden.

Wir benötigen Integrationsmaßnahmen, die zum Ziel haben müssen, Migrantinnen

und Migranten ein selbstständiges, eigenverantwortliches Leben in

Deutschland zu ermöglichen.

Die anstehende Umsetzung der Richtlinien 2000/78/EG, 2000/43/EG, der

Änderungsrichtlinie 2002/73/EG zur Richtlinie 76/207/EWG und der erst im

Dezember 2004 verabschiedeten Richtlinie 2004/113/EG in einem Antidiskriminierungsgesetz

wird einen weiteren und für die Gesellschaft auch neuen

Schritt zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichstellung bedeuten.

Das Gesetz wird durch die Sicherung einer diskriminierungsfreien Chancengleichheit

die Rahmenbedingungen für die Integration aller Menschen in die Gesellschaft

verbessern und soll dazu beitragen, vorhandene Vorurteile bewusst zu

machen und zu verringern.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung im Rahmen der finanzpolitischen

Leitlinien auf,

1. weitere Maßnahmen zu ergreifen, um eine umfassende Beschäftigungsförderung

von Frauen, eine gerechte Verteilung der Erwerbs- und Familienarbeit

und eine gerechte Verteilung des Einkommens zwischen den Geschlechtern

zu erreichen;

2. im Jahr 2005 einen „Bericht zur Lage der Gleichstellung von Frauen und

Männern in Deutschland“ vorzulegen;

3. zu prüfen, inwieweit neben der freiwilligen Vereinbarung zwischen der Bundesregierung

und den Spitzenverbänden der privaten Wirtschaft gesetzlicher

Handlungsbedarf besteht, der Gleichstellung in der Privatwirtschaft näher zu

kommen;

4. verschiedene Modelle und Maßnahmen zur Unterstützung der Gleichstellung

in der Privatwirtschaft zu entwickeln, mit denen sich alle Beteiligten, wie Arbeitgeberinnen

und Arbeitgeber, Gewerkschaften, Politik und Verwaltung

auf gemeinsames aktives Handeln verpflichten;

5. bei der durchzuführenden Evaluation der Arbeitsmarktreformen den Grundsatz

des Gender Mainstreaming anzuwenden und insbesondere die Gruppe

der Nichtleistungsempfängerinnen, der Berufsrückkehrerinnen, der Alleinerziehenden

und der von Gewalt betroffenen Frauen in den Fokus zu nehmen;

6. zu prüfen, welche Änderungen im Vergaberecht es ermöglichen würden, zu

einer bevorzugten Vergabe öffentlicher Aufträge an Firmen, die Chancengleichheit

fördern, zu kommen und dies im Rahmen einer Expertise dem

Deutschen Bundestag vorzulegen;

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 7 – Drucksache 15/5029

7. sicherzustellen, dass im Rahmen der Umsetzung von Gender Mainstreaming

die Methoden und Instrumente nachhaltig in die Regelpraxis der

Bundesverwaltung integriert werden und auch Gender Budgeting als wesentlicher

Bestandteil dieser Strategie im Rahmen des Bundeshaushalts

oder für Teile davon angewandt wird;

8. die Grundsätze des Gender Mainstreaming verstärkt in die Integrationspolitik

einzubeziehen und bei bei allen Programmen und Maßnahmen darauf

hinzuwirken, dass die spezifischen Bedürfnisse von Migrantinnen berücksichtigt

werden;

9. dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen der Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes

alle nötigen Maßnahmen – z. B. Schulungen der Einzelentscheiderinnen

und Einzelentscheider, Berücksichtigung der spezifischen Verfolgungssituation

in Länderberichten – ergriffen werden, damit Opfern

geschlechtsspezifischer und nichtstaatlicher Verfolgung der nötige Schutz

gewährt wird;

10. den erfolgreichen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

fortzuschreiben und zu prüfen, welche weiteren Regelungen im Zusammenhang

mit von Gewalt bedrohten Frauen erforderlich sind. Dabei sind insbesondere

rechtliche Regelungen für den Opferschutz, wie z. B. die aufenthaltsrechtlichen

Bedingungen für die Opfer von Zwangsverheiratungen

sowie ein Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

von Fachberatungsstellen zur Bekämpfung des Menschenhandels in den

Blick zu nehmen;

11. zu prüfen, ob durch eine Weiterentwicklung des bisherigen Bundeserziehungsgeldes

die wirtschaftliche Selbständigkeit von Frauen gestärkt und

eine bessere Beteiligung der Väter an der gemeinsamen Aufgabe der Kinderbetreuung

erreicht werden kann. Dabei sollte auch geprüft werden, ob

dieses Ziel durch einen verpflichtenden Teil der Elternzeit für Väter erreicht

werden könnte, der bei Nichtinanspruchnahme verfallen würde;

12. ein Verfahren zu prüfen, das eine gerechtere Aufteilung der Lohnsteuer zwischen

Ehegatten ermöglicht und damit höhere Anreize zur Aufnahme von

Erwerbstätigkeit von Ehefrauen setzt;

13. zur Durchsetzung des Bundesgremienbesetzungsgesetzes (BGremBG)

durch Rechtsverordnung zügig Bestimmungen über das Berufungs-, Vorschlags-

und Entsendungsverfahren bei Gremienbesetzungen zu erlassen;

14. die Geschlechterbelange in der Gesundheitsforschung, Gesundheitsvorsorge

und -versorgung sowie in der Gesundheitsberichtserstattung in geeigneter

Weise verstärkt umzusetzen;

15. verstärkt darauf hinzuwirken, dass die Umsetzung des SGB IX durch die

Leistungsträger im Sinne des Gesetzgebers, d. h., unter Berücksichtigung

der besonderen Lebens- und Erwerbssituation von Frauen mit Behinderungen

erfolgt und die Interessensvertretungen von Frauen mit Behinderungen

zur Durchsetzung ihrer Rechte nach dem SGB IX und dem Gleichstellungsgesetz

gefördert werden;

16. ein geeignetes Verfahren festzulegen für die Zulassung einer unterschiedlichen

Behandlung wegen des Geschlechts bei privatrechtlichen Versicherungsverträgen

(vgl. § 21 Nr. 5 Satz 1 des ADG-Entwurfs) sowie für die

Erfüllung ihrer entsprechenden Nachweispflichten gegenüber der EU-Kommission;

17. dafür Sorge zu tragen, dass insbesondere auch der Arbeitsbereich „Diskriminierungen

wegen des Geschlechts“ in der geplanten Antidiskriminierungsstelle

des Bundes angemessen ausgestattet wird;

Drucksache 15/5029 – 8 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin

Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44

ISSN 0722-8333

18. die Umsetzung der Pekinger Aktionsplattform in allen Themenbereichen

ressortübergreifend zu überprüfen und zu forcieren.

Berlin, den 9. März 2005

Franz Müntefering und Fraktion

Katrin Göring-Eckardt, Krista Sager und Fraktion

zurück

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>