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Irmingard Schewe-Gerigk, Vorstandsvorsitzende von TERRE DES FEMMES, die im Jahr 2000 mit der SPD dafür gesorgt hatte, dass Migrantinnen bereits nach zwei Jahren ein eigenständiges Aufenthaltsrechts erhalten, kann diesen Rückschritt nicht nachvollziehen. Sie appellierte im Namen der 40 Organisationen an die Kanzlerin und die Bundestagsfraktionen, diese Verschlechterung der bestehenden Rechtslage zurückzunehmen.
Die Argumentation von CDU/CSU und FDP, man wolle mit dieser Regelungen Scheinehen verhindern, hält sie für fadenscheinig. Immerhin haben sich laut Statistischem Bundesamt die Zahlen der "Scheinehen" seit dem Jahre 2000 um 65% reduziert. Besonders leiden Frauen im Falle von Gewalt. Sie müssten in völliger Abhängigkeit vom Ehemann dieses Martyrium drei Jahre lang ertragen, um nicht vom deutschen Staat in ihr Herkunftsland ausgewiesen zu werden. Bei ihrer Rückkehr in die Heimat würden diese Frauen oft sozial geächtet und um ihre Existenz gebracht.
Die bestehende Härtefallregelung, die ein sofortiges eigenständiges Aufenthaltsrecht zur Folge hat, wird von vielen auch auf Anraten ihrer AnwältInnen gar nicht erst beantragt, da sie selbst mit Fotos und per ZeugInnen den Beweis erbringen müssen, dass ihr Ehemann ihnen Gewalt angetan hat. Für ein Delikt, an dem nur zwei Personen beteiligt sind, meist schier unmöglich. Das langfristige Ziel von TERRE DES FEMMES ist ein sofortiges eigenständiges Aufenthaltsrecht für ausländische Ehefrauen.
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