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Bekämpfung von Genitalverstümmelung

Bekämpfung von Genitalverstümmelung

 

Vizepräsidentin Petra Pau:

 

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun die Kollegin Irmingard Schewe-Gerigk das Wort.

 

Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

 

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Stellenwert von politischen Initiativen erkennt man an der Tageszeit, zu der sie diskutiert werden. Dass die Frauenpolitik bei der Großen Koalition keinen großen Stellenwert hat, haben wir schon in der letzten Woche bei der Behandlung des Themas Lohndiskriminierung gesehen, und das zeigt sich auch heute Abend beim Thema Frauenrechte als Menschenrechte.

 

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Dirk Fischer [Hamburg] [CDU/CSU]: Meine Kollegin hat Sie vorhin vollkommen richtig eingeschätzt!)

 

In Ihren Vorlagen, über die wir hier diskutieren, haben Sie zahlreiche Zeilen mit warmen Worten gefüllt. Sie haben ihnen ein hübsches Make-up aufgelegt. Wenn wir aber die Farbe abnehmen, dann bleibt nur wenig Substanz übrig.

 

Nach der von den Grünen initiierten Anhörung im Bundestag zur Genitalverstümmelung haben Sie ein weiteres Jahr gebraucht, um sich auf einen Antrag zu einigen. Vollmundig haben Sie von der CDU/CSU und der SPD in der Presse angekündigt - ich zitiere -: Wir reden nicht nur, sondern handeln. - Na, das wäre bei Ihrer Frauenpolitik ja eine wirkliche Neuheit.

 

(Swen Schulz [Spandau] [SPD]: Oh je!)

 

Es hätte dem Ansehen dieses Hauses nicht geschadet, gerade zu diesem Thema einen fraktionsübergreifenden Antrag zu verabschieden.

 

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

 

Ich sehe einige gute Ansätze. Zum Beispiel sollen Bund und Länder Fortbildungen und eine Sensibilisierung für Polizei und Justiz anbieten. Diese Forderung haben Sie direkt von uns übernommen. Auch die Bund-Länder-NGO-Arbeitsgruppe zur zielgruppensensiblen Aufklärung sowie zur fachlichen Unterstützung von Projekten ist ein guter Ansatzpunkt. An dieser Stelle möchte ich der Ministerin Wieczorek-Zeul ausdrücklich danken, die großes Engagement in der Entwicklungszusammenarbeit zu diesem Thema bewiesen hat.

 

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

 

Wie von uns vorgeschlagen, wollen Sie auch sicherstellen, dass Länder, in denen Genitalverstümmelungen nicht verboten sind und nicht verfolgt werden, nicht als sichere Herkunftsländer eingestuft werden. Aber den Status von Ghana und Senegal wollen Sie deshalb noch einmal prüfen. An dieser Stelle wird das Make-up wirklich bröckelig. Sie müssen das doch nicht prüfen. Sagten Sie nicht, Sie handeln, statt nur zu reden? Wo bleibt denn Ihr Antrag, zum Beispiel Ghana von der Liste der sicheren Herkunftsländer zu streichen? Unsere Zustimmung wäre Ihnen gewiss.

 

(Angelika Graf [Rosenheim] [SPD]: Das ist nicht die Entscheidung des Deutschen Bundestages!)

 

Die Verlängerung der Verjährungsfrist zu fordern, ist ein richtiger Schritt. Aber Sie gehen damit den zweiten vor dem ersten. Denn zunächst muss die weibliche Genitalverstümmelung ausdrücklich ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Nur so würde das klare Signal an Ärztinnen, Eltern und Opfern gesendet, dass eine solche Menschenrechtsverletzung vom Staat nicht geduldet wird. Zahlreiche europäische Länder haben das bereits getan,

 

(Angelika Graf [Rosenheim] [SPD]: Ist das dort auch so?)

 

zum Beispiel Großbritannien, Schweden, Spanien und Italien. Die UNO empfiehlt es ihren Mitgliedstaaten.

 

(Angelika Graf [Rosenheim] [SPD]: Seitdem gibt es das nicht mehr oder was?)

 

Ich weise ausdrücklich darauf hin, Frau Noll, dass das auch in der Anhörung zu diesem Thema alle Experten und Expertinnen gefordert haben. Niemand hat gesagt, die Aufnahme ins Strafgesetzbuch sei keine geeignete Lösung. Wenn Sie nun plötzlich einwenden, bei einer Verurteilung käme es zu einer Ausweisung der Eltern und damit zu einem Auseinanderreißen der Familie, dann ist das aus dem Munde einer CDU-Abgeordneten wirklich Zynismus. So viel Empathie für die Familien bei ausländerrechtlichen Bestimmungen wünschen wir uns von der Union schon sehr lange.

 

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Sehen wir der ungeschminkten Wahrheit ins Gesicht: Das Thema ist Ihnen für eine Änderung im Strafgesetzbuch nicht wichtig genug. Sie akzeptieren lieber, dass diese grausame Menschenrechtsverletzung, der Verlust eines wichtigen Körperteils, mit einer Ohrfeige gleichgesetzt wird. So kommen wir nicht zusammen. Die Kollegin Graf hat vorhin festgestellt, die Genitalverstümmelung gelte als schwere Körperverletzung. Das ist mitnichten der Fall. Wir möchten es ausdrücklich als schwere Körperverletzung ins Strafgesetzbuch aufnehmen.

 

Ich resümiere: Weniger Schminke und mehr Substanz wären die Voraussetzung für eine Zusammenarbeit gewesen. Mit einer Vielzahl an schwammigen Forderungen für den internationalen Bereich können Sie nicht übertünchen, dass Sie für die Frauen hier kaum etwas unternehmen werden.

 

Wegen einiger vernünftiger Ansätze werden wir uns Ihrem Antrag enthalten. Eine Aufnahme ins Strafgesetzbuch und ein echter Schutz vor der Abschiebung in vermeintlich sichere Herkunftsländer bleiben für uns die zentralen Forderungen.

 

Ich danke Ihnen.

 

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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