Menü

Sozialgesetzbuch - Frühverrentung

Irmingard Schewe-Gerigk

 

25. Januar 2008

Sozialgesetzbuch - Frühverrentung

 

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

 

Das Wort hat jetzt die Kollegin Irmingard Schewe-Gerigk von Bündnis 90/Die Grünen.

 

Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

 

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, eine geordnete Gesetzgebung sieht anders aus. Erst leugneten Sie das Problem der drohenden Zwangsverrentung für über 60-jährige Langzeitarbeitslose,

 

(Andrea Nahles [SPD]: Wollen wir doch gar nicht! Jetzt jammern Sie mal nicht!)

 

auf das wir Sie mit unserem Antrag vom Mai 2007 erst einmal hinweisen mussten. So sprach zum Beispiel der Kollege Brauksiepe von einem Phantomproblem. Das Credo der CDU lautete nämlich, das betreffe ohnehin niemanden; die Opposition betreibe Panikmache.

 

(Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU]: Das ist inzwischen bestätigt! Fragen Sie das Ministerium!)

 

Nun sehen Sie das Problem offensichtlich doch, aber erst seitdem Sie durch die vereinigte Opposition Nachhilfeunterricht erhalten haben und Verdi und die Sozialverbände eine Klage angedroht haben. Trotzdem sind Sie noch immer auf einem Auge blind: Zwar geben Sie jetzt zu, dass das Problem, das vorher angeblich keines war, immerhin 25 000 Personen betrifft; aber eine angemessene Regelung, nach der kein Langzeitarbeitsloser, der arbeiten will und arbeiten kann, gegen seinen Willen eine lebenslange Rentenkürzung hinnehmen muss, legen Sie nicht vor.

 

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Sie bleiben auf halbem Wege stehen. Nach Ihrem Vorschlag werden Arbeitslose jetzt zwar erst ab dem 63. Lebensjahr zwangsweise in Rente geschickt, das bedeutet aber immerhin noch eine Rentenkürzung von 7,2 Prozent bzw. von 14,4 Prozent für die späteren Jahrgänge, die bis 67 arbeiten müssten. Sie schaffen damit quasi eine Zwangsverrentung light. Damit erhöhen Sie die Altersarmut weiter.

 

(Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der kann sich das leisten!)

 

Das sagen nicht nur wir Grüne, sondern auch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung warnt vor den Risiken der Sozialbedürftigkeit im Ruhestand.

 

Herr Brauksiepe, an dieser Stelle möchte ich das immer wieder von Ihnen vorgebrachte Argument klarstellen, die Grünen hätten die 58er-Regelung mitbeschlossen. Ich frage Sie: Sehen Sie wirklich keinen Unterschied darin, ob man - es geht ja um die Höhe der eigenen Rente! - selbst entscheiden kann, eine Rente mit Abschlägen in Kauf zu nehmen oder nicht, oder ob man dazu gezwungen wird, in Rente zu gehen?

 

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

 

Wenn Sie schließlich sagen, die Langzeitarbeitslosen hätten bei Rentenbezug meist mehr Geld in der Tasche als bei ALG-II-Bezug, dann werfen Sie außerdem auch noch mit Nebelkerzen; denn jemand, der 15 Jahre lang eine Rente von 1 000 Euro bekäme, müsste in dieser Zeit eine Rentenkürzung von insgesamt 13 000 Euro verkraften. "Ist das nichts?", frage ich Sie. Nein, meine Damen und Herren, wir Grüne bleiben dabei: Wer arbeiten will und kann, darf nicht zwangsweise in Rente geschickt werden.

 

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Gerade vor dem Hintergrund der Erhöhung des Rentenalters leisten Sie sich hier eine arbeitsmarktpolitische Bankrotterklärung. Aktivierung und Integration in den Arbeitsmarkt wären das Gebot der Stunde. Stattdessen setzen Sie weiterhin auf Zwangsverrentung, wenn auch als Lightprodukt. Selbst hierfür haben Sie über ein halbes Jahr benötigt, während Sie die Erhöhung der Diäten binnen kürzester Zeit über die Bühne gebracht haben.

 

(Andrea Nahles [SPD]: Och, ach Gott! Sie nehmen es auch mit!)

 

Das hat die politische Öffentlichkeit sehr wohl verstanden. Auf ein Gesetz, das am 1. Januar 2008 in Kraft treten sollte, konnten Sie sich nicht einigen. Jetzt soll das Gesetz rückwirkend gelten.

 

Ich kann Ihnen hier nicht ersparen, auf eine weitere Peinlichkeit hinzuweisen: Sachverständige mussten in der Anhörung vor vier Tagen das Ministerium auf die unbedachten Folgen Ihrer Flickschusterei hinweisen. Erst vor zwei Tagen haben Sie einen Änderungsantrag auf den Weg gebracht, um bereits eingeleitete Rentenverfahren stoppen zu können.

 

(Anton Schaaf [SPD]: Es gab keine eingeleiteten Rentenverfahren! Unfug!)

 

Das wäre sonst gar nicht möglich gewesen. Die erhebliche Verunsicherung bei denjenigen, die Ihre Untätigkeit ausbaden müssen, ist hingegen nicht korrigierbar.

 

(Andrea Nahles [SPD]: Nennen Sie einen einzigen Fall, wenn Sie schon Behauptungen aufstellen, Frau Schewe-Gerigk!)

 

- Warum schreien Sie jetzt so?

 

Ich verstehe ja, dass Teilen der Koalition und insbesondere der SPD das Thema Zwangsverrentung unangenehm geworden ist.

 

(Andrea Nahles [SPD]: Etwas behaupten, ohne dafür Belege zu haben!)

 

Deshalb haben Sie Ihren Murks hinter der Verlängerung des Bezugs des Arbeitslosengeldes I versteckt. Hier wollen Sie sich als Wohltäter zugunsten der älteren Arbeitslosen darstellen. Meine Kollegin Pothmer wird dazu noch das Entsprechende sagen.

 

(Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU]: Wir zittern schon! - Andrea Nahles [SPD]: Da sind wir gespannt!)

 

Ich komme zum Schluss. Auch wenn ich anerkenne, dass durch das Gesetz eine Verbesserung der bestehenden Situation erfolgt, bleibt Folgendes festzuhalten.

 

Erstens. Auch die Zwangsverrentung light erhöht das Risiko der Altersarmut; denn gerade Langzeitarbeitslose haben häufig Rentenansprüche, die knapp über dem Grundsicherungsniveau liegen, und benötigen jetzt aufgrund der Rentenkürzung doch wieder Fürsorgeleistungen, und zwar lebenslang.

 

Zweitens. Durch das Gesetz entsteht ein Verschiebebahnhof der Kosten von der Rentenversicherung zu den Kommunen, weil ja doch wieder Sozialleistungen gezahlt werden müssen.

 

Drittens. Es ist unglaubwürdig, das Rentenalter anzuheben und gleichzeitig Langzeitarbeitslose frühzeitig in Rente zu schicken.

 

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Dirk Niebel [FDP]: Stimmt!)

 

Kurz gesagt: Das Gesetz zur Zwangsverrentung light verstärkt die Altersarmut, verschiebt Kosten auf die Kommunen und diskreditiert das Projekt "Rente mit 67". Darum lehnen wir Ihre Vorschläge ab und werden dem Rentenabschlagsverhinderungsgesetz zustimmen.

 

Vielen Dank.

 

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)



zurück

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>