Menü

Bundesgleichstellungsgesetz

Irmingard Schewe-Gerigk

 

17. Januar 2008

Bundesgleichstellungsgesetz

 

Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:

 

Die Kollegin Irmingard Schewe-Gerigk hat jetzt das Wort für Bündnis 90/Die Grünen.

 

Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

 

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werter Herr Staatssekretär, schön, dass Sie jetzt auch da sind.

 

(Rita Pawelski [CDU/CSU]: Schon ganz lange! - Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Extra für Sie gekommen!)

 

- Wir haben ihn herbeitelefonieren müssen.

 

Jetzt aber zur Sache: Mit dieser Art Frauenpolitik, die Sie von der Großen Koalition uns hier heute präsentieren, werden Sie im wahrsten Sinne des Wortes keine Frau hinter dem Herd hervorlocken können.

 

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Kanzlerin hin, Elterngeld her - die Frauen merken es: Frauenpolitik ist für Sie kein Thema. Im Aussitzen der notwendigen Reformen sind Sie in der Großen Koalition wirklich groß.

 

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Jetzt ist aber gut!)

 

Um das zu kaschieren, werfen Sie ab und zu ein paar Brocken in Form von unverbindlichen Vorlagen ins Plenum, wie sie uns auch heute hier vorliegen. Deren Beratung ziehen Sie dann wie Kaugummi in die Länge. Nach der zweiten Lesung werden Sie dann - mürbe zerkaut - auf Nimmerwiedersehen ausgespuckt. Etwas von dem umzusetzen, was gefordert wird, ist in Ihrer frauenpolitischen Inszenierung nicht vorgesehen.

 

Frau Möllring, Sie waren vorhin ja so freundlich zu mir. Das fand ich sehr schön. Ich stimme den Analysen, die Sie hier vorgetragen haben, auch ausdrücklich zu. Was folgt aber daraus? Wir sitzen hier im Bundestag und können Gesetze machen. Sie haben nicht gesagt, wie Sie das ändern wollen. Ich bin mit Ihnen einer Meinung, dass die Situation schwierig ist.

 

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Sie haben sieben Jahre lang Zeit gehabt!)

 

Ich komme zum Antrag der Großen Koalition zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt. Bei so viel Unverbindlichkeit können sich Politik und Wirtschaft weiterhin schön zurücklehnen.

 

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Ina Lenke [FDP])

 

Es braucht natürlich seine Zeit, ein solches Alibischriftstück auszutüfteln. Wohl deshalb sind seit der Vorlage unseres Antrages zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt bis zur heutigen Debatte zwei Jahre vergangen.

 

Den ersten Erfahrungsbericht zum Bundesgleichstellungsgesetz hat die Bundesregierung so lange liegen lassen, dass wir heute, im Januar 2008, über einen Bericht diskutieren, dessen Berichtszeitraum bis zum Jahre 2004 reicht.

 

(Ina Lenke [FDP]: Das war eure Regierungszeit!)

 

- Ja, aber wir haben ihn nicht liegen lassen.

 

(Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Worte statt Taten! - Ina Lenke [FDP]: Das wird dadurch nicht besser!)

 

Die Zeit hätten Sie besser nutzen können; denn durch diesen Bericht wird klar gezeigt: Das Bundesgleichstellungsgesetz, das unter Rot-Grün beschlossen wurde, ist ein Erfolg.

 

(Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Wo denn? - Ina Lenke [FDP]: Was?)

 

- Natürlich. Die Situation hat sich verbessert. Sie können sich ja einmal die Zahlen ansehen.

 

(Ina Lenke [FDP]: 91 Prozent der Teilzeitbeschäftigten im öffentlichen Dienst sind Frauen! Wenn das ein Erfolg ist!)

 

Durch den Bericht wird aber deutlich gemacht, welche weiteren Konsequenzen notwendig sind, dass nämlich dieses Gesetz auch in den nachgeordneten Behörden endlich einmal angewendet wird und dass endlich eine geschlechtergerechte Leistungsbewertung und Entlohnung im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst verankert wird. Hier gibt es einen riesengroßen Nachholbedarf.

 

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Zeitschinden ist auch das Motto der Bundesregierung beim Vierten Bericht zum Bundesgremienbesetzungsgesetz - ein schönes Wortungetüm. Ziel dieses Gesetzes ist eine paritätische Besetzung aller Bundesgremien. Durch diesen Bericht wird deutlich gezeigt, dass das Gesetz so nicht funktioniert; denn seit seiner Einführung im Jahre 1994 ist der Frauenanteil nicht einmal um 1 Prozent pro Jahr gestiegen. 2005 war nicht einmal jedes fünfte Mitglied eine Frau.

 

Was macht die Bundesregierung jetzt? Vor einem Jahr hat sie angekündigt, das Gesetz zu überprüfen. Wir können Ihnen sagen, was dabei herauskommen wird: In diesem Gesetz müssen wirkungsvolle Sanktionen und strengere Kontrollmöglichkeiten verankert werden. Frau Möllring, ich sage Ihnen gleich auch, welche Sanktionen.

 

Um den bei Ihnen so zähen Prozess zu beschleunigen, haben wir in unserem Antrag, der Ihnen hier vorliegt, konkrete Vorschläge gemacht. Ich nenne einige:

 

Bei Gremien mit einem Anteil von weniger als 30 Prozent eines Geschlechts - Frau Möllring, wir wollen nicht nur 30 Prozent Frauen in den Gremien, aber das ist die kritische Masse - muss ein neu zu besetzender Sitz mit dem unterrepräsentierten Geschlecht besetzt werden. Ansonsten bleibt der Sitz frei. In einigen Gremien wird es lustig werden. Wenn wir das aber nicht androhen, dann passiert auch nichts, Stichwort: einprozentige Steigerung pro Jahr.

 

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Dr. Eva Möllring [CDU/CSU]: Das habe ich doch gesagt!)

 

Wird von der Doppelbenennung abgewichen, wie das heute vielfach der Fall ist, dann muss die berufende Stelle künftig unzureichende Begründungen zurückweisen. Ich glaube, das dürfte die Motivation der Verantwortlichen deutlich erhöhen, sich einmal gründlich nach einer qualifizierten Kandidatin umzusehen. Wie das Beispiel Norwegen hinsichtlich der Aufsichtsräte zeigt, gibt es genügend qualifizierte Kandidatinnen. Norwegen hat dieses Erfolgsmodell vorgemacht. Frau Marks hat vorhin darauf verwiesen. Hier im Bundestag liegt ein Antrag der Grünen für eine 40-Prozent-Quote in den Aufsichtsräten vor. Sie brauchen unserem Antrag nur zuzustimmen, dann können wir auch eine so gute Situation wie in Norwegen erreichen.

 

Wir fordern zusätzlich aber auch entsprechende Mechanismen für die Auswahl von Richterinnen und Richtern. Es ist eine frauenpolitische Bankrotterklärung, dass es der SPD wieder nicht gelungen ist, wenigstens eine Richterin für das Bundesverfassungsgericht zu benennen.

 

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Das Bundesgremienbesetzungsgesetz sollte Ihnen ein besonderes Anliegen sein. Erstens werden in den davon erfassten Gremien wichtige Entscheidungen getroffen. Zweitens hat der Bund eine Vorbildfunktion.

 

Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:

 

Frau Kollegin.

 

Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

 

Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. - Und nicht zuletzt dürfte auch die Kanzlerin ein Interesse daran haben, dass dieses Gesetz wirkt. Sie war es schließlich, die es 1994 als Frauenministerin eingebracht hat. Frau Merkel braucht dieses Gesetz trotz seiner Makel nicht als Jugendsünde zu verstecken.

 

Ich bin gespannt auf die Debatte im Ausschuss. Wir werden unsere Forderungen mit Ihnen diskutieren. Sie alle haben gesagt, dass es so nicht weitergehen kann. Wir haben Vorschläge für Veränderungen gemacht. Im Übrigen, liebe Kolleginnen von der SPD, kommen die von uns gemachten Vorschläge allesamt aus dem Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, allerdings unter einer anderen Ministerin. Aber ich glaube, Sie können ihnen gut zustimmen.

 

Vielen Dank.

 

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Haben Sie Fragen zu diesem Artikel?

zurück

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>