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Stalking

Stalking

30. November 2006

 

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

 

Das Wort hat jetzt die Kollegin Irmingard Schewe-Gerigk vom Bündnis 90/Die Grünen.

 

(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Jetzt kommt Farbe in die Debatte!)

 

Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

 

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Welch schwer wiegende Folgen Stalking für die seelische und körperliche Gesundheit der Opfer haben kann, stellt heute niemand mehr infrage. Es ist auch bekannt, dass beim Stalking über 80 Prozent der Opfer weiblich sind und dass es sich bei den Tätern meistens um ehemaligen Partner handelt. Wir hatten deshalb bereits im Gewaltschutzgesetz einen zivilrechtlichen Schutz verankert. Für die Opfer war das damals ein wichtiger Schritt. In der Praxis hat sich aber gezeigt, dass dies gerade aus Opferschutzgründen - und das sehe ich anders als Sie, Herr Kollege Wunderlich - nicht ausreicht. Das Zivilrecht geht von prozessual gleichberechtigten Parteien aus, ein Gleichgewicht, das zwischen Stalker und Gestalkter nur selten zu finden ist. Die Opfer müssen - das ist gerade schon gesagt worden - selbstständig einen Antrag stellen, Beweise erbringen und die Kostenlast tragen. Das überfordert sie meistens in ihrer sehr belastenden Situation.

 

Für uns Grüne ist der Opferschutz zentral. Deshalb haben wir uns - anders als die Linksfraktion und die FDP - für einen Straftatbestand entschieden.

 

(Jörg van Essen [FDP]: Wir sind auch für einen Straftatbestand!)

 

Allerdings ignoriert der hier vorliegende Vorschlag der Koalition ausgerechnet dieses Anliegen. Die Bundesregierung hat nämlich den Grundtatbestand als Privatklagedelikt ausgestaltet. Damit sind die Opfer bei der Klage wieder auf sich selbst gestellt.

 

(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hört! Hört!)

 

Privatklagedelikte sind Delikte wie Beleidigung oder Sachbeschädigung. Dass die Koalition das Stalking mit diesen Delikten auf eine Stufe stellt, zeigt, dass Sie trotz der Anhörung vieler Expertinnen und Experten die spezifische Situation der Stalkingopfer nicht verstanden haben.

 

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Dem Entwurf fehlt auch eine Ausnahmeregelung für Journalisten und Journalistinnen - in diesem Punkt bin ich mit Ihnen einig, Herr Kollege van Essen -, damit nicht jede intensive Recherche sofort als Stalking diffamiert wird. Wie oft war es gerade in der Vergangenheit die Presse, die Missstände aufgedeckt hat. Darum haben wir in unserem Änderungsantrag vorgeschlagen, dass für die Presse andere Regelungen gelten, wenn sie in der Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen handelt.

 

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Entscheidender ist aber: Nach wie vor bezweifeln wir, dass Ihr Kompromissvorschlag in der jetzigen Form vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hätte, was die geplante Ausweitung der Untersuchungshaft angeht.

 

(Joachim Stünker [SPD]: Was wollen Sie denn nun?)

 

Denn die sehr hohen Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an den Haftgrund der Wiederholungsgefahr gestellt hat, können von den weit gefassten Qualifikationstatbeständen in Ihrem Entwurf unseres Erachtens keineswegs erfüllt werden.

 

(Zuruf des Abg. Joachim Stünker [SPD])

 

- Herr Stünker, das ist Ihnen jetzt unangenehm; das tut mir Leid. Ursprünglich hatte die Bundesregierung dies im Entwurf des Bundesrates kritisiert. Hier hat die SPD ihre Meinung offensichtlich um 180 Grad gedreht. Es tut mir Leid, dass Ihnen das jetzt peinlich ist; aber so ist es.

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und der Union, was die Opfer viel besser schützt als eine so genannte Deeskalationshaft, sind effektive Interventionsmaßnahmen vor Ort und ein besseres Verständnis der Behörden für diese Form von Gewalt. Ein Straftatbestand ohne diese flankierenden Maßnahmen wird ins Leere laufen. Ich bin mit Ihnen, Herr Kollege Wunderlich, einig: Allein einen Straftatbestand zu schaffen, reicht nicht.

 

Ich erinnere an die Studie der Technischen Universität Darmstadt, derzufolge fast 70 Prozent der befragten Stalking-Opfer Schwierigkeiten hatten, der Polizei den Ernst ihrer Situation zu vermitteln. Dass es vor den Gerichten ähnliche Probleme gibt, wissen wir von den Beratungsstellen. Ganz wichtig ist daher die Schulung aller Beteiligten, sowohl die der Justiz als auch die der Polizei. Auch die Einrichtung von Sonderzuständigkeiten ist nötig.

 

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Das haben wir alles schon gesagt!)

 

- Nein, das haben Sie nicht.

 

(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Doch! Das müssen Sie mal nachlesen!)

 

In unserem Entschließungsantrag haben wir zahlreiche notwendige Maßnahmen aufgelistet. Für besonders wichtig halten wir Änderungen der Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren. Festgeschrieben werden soll unter anderem, dass gerade bei engen persönlichen Beziehungen regelmäßig das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung anzunehmen ist.

 

Als besonders erfolgreiche Maßnahme hat sich im Bremer Modellprojekt die direkte Ansprache von Stalkern durch die Polizei in einem möglichst frühen Stadium erwiesen. Das muss elementarer Bestandteil jedes Vorgehens gegen Stalking werden.

 

(Jörg van Essen [FDP]: Das hatte Frau Kollegin Granold auch schon gesagt! - Daniela Raab [CDU/CSU]: Das ist nichts Neues! - Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Waren Sie bei der Debatte eigentlich gar nicht hier?)

 

- Ich war hier.

 

(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Haben Sie es nicht gehört oder nicht verstanden?)

 

- Ich weiß nicht, wovon Sie sprechen. Wenn Sie eine Zwischenfrage stellen wollen, dann sollten Sie dies auf ordentliche Weise tun und hier nicht so dazwischenrufen.

 

(Beifall bei Abgeordneten der FDP sowie des Abg. Jörn Wunderlich [DIE LINKE])

 

Viele dieser Forderungen fallen nicht in die Zuständigkeit des Bundes. Aber der Aktionsplan "Häusliche Gewalt" bietet uns die Möglichkeit, hieran anzuknüpfen und ein gemeinsames Konzept zu erstellen.

 

Ich finde, gerade diese Vorschläge in unserem Entschließungsantrag zur Stärkung der Rechte der Opfer könnten wir konsensual angehen. Da sind die FDP- und die Linksfraktion unserer Meinung; dazu gibt es ähnliche Vorschläge. Auch die Bundesregierung kann ihre Augen vor diesen Notwendigkeiten nicht verschließen, wenn sie ein Gesetz schaffen will, das wirklich nützt.

 

Recht herzlichen Dank.

 

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

 



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