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Gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution

Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die rot-grüne Bundesregierung hat in den letzten sieben Jahren im Kampf gegen den Menschenhandel sehr viel erreicht: Mit der Reform der Straftatbestände zum Menschenhandel und dem Opferrechtsreformgesetz haben wir die Verfolgung der Täter entscheidend erleichtert und die Situation der Opfer verbessert. Gerade die Stärkung der Position der Opfer und ihre Bereitschaft, als Zeuginnen in einem Strafverfahren bereit zu stehen, sind für die erfolgreiche Bekämpfung des Menschenhandels entscheidend. Vor allem mithilfe von Aufenthaltsrechten können wir ihnen den Rücken stärken. Wir hatten unterhalb der Gesetzesebene bereits viele gute Regelungen getroffen. Leider hat der ehemalige Innenminister sie nicht ins Zuwanderungsgesetz übernommen.

 

So kommt es heute zu der Situation, dass das Schicksal der Opfer weiter davon abhängt, in welches Bundesland sie verschleppt werden. In manchen erhalten die traumatisierten Frauen keinerlei Zeit, bevor sie sich für die Zeuginnenaussage in einem Strafprozess oder für die Abschiebung entscheiden müssen. Mancherorts werden sie auch in der zentralen Aufnahmestelle für Flüchtlinge untergebracht. Die Frauen sind hier in hohem Maße gefährdet, weil die Täter sie leicht ausfindig machen können.

 

Mit unserem Antrag fordern wir, endlich bundeseinheitlich Rechte für die Opfer von Menschenhandel festzulegen. Die Frauen benötigen eine angemessene Bedenkfrist, in der sie medizinische und psychologische Hilfe erhalten und so untergebracht sind, dass sie sich erholen können.

 

Die Entscheidung für die meist langwierige Zeuginnenaussage muss eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zur Folge haben. Nur so können die Frauen sich durch Zugang zum Arbeitsmarkt einschließlich Weiterbildungsprogrammen und zum öffentlichen Bildungssystem eine neue Perspektive aufbauen.

 

Bei der Entscheidung über die Rückkehr der Frauen in das Herkunftsland nach Prozessende muss regelmäßig die Meinung der Beratungsstelle eingeholt werden. Die Rolle der Beratungsstellen bei der Identifizierung und Beratung der Opfer kann gar nicht überschätzt werden. Sie müssen gestärkt werden, und das nicht nur in finanzieller Hinsicht. Um das Vertrauen der Opfer zu gewinnen, brauchen die Mitarbeiterinnen ein Zeugnisverweigerungsrecht. Wo die kriminellen Gewinne nicht den Opfern ausgezahlt werden können, muss der Staat sie den Beratungsstellen zukommen lassen.

 

Das alles sind von unserer Seite keine neuen Forderungen. Mit den Frauenpolitikerinnen der SPD waren wir uns bereits einig geworden. Aber gegen die unionsgeführten Bundesländer konnten wir uns nicht durchsetzen. Denn gerade die Union hat an Opferrechten kein Interesse. Sie entdeckt das Schicksal der Opfer von Zwangsprostitution immer dann, wenn sie ihre politischen Gegner damit diffamieren kann. Am liebsten würde sie alle Prostituierten wieder in den Bereich der Illegalität abdrängen. Stattdessen gäbe es Kronzeugenregelungen für die Freier. Die könnten dann erst die Hilflosigkeit der Frauen ausnutzen und sich dann in schöner Doppelmoral an die Polizei wenden.

 

Die EU-Opferschutzrichtlinie wartet seit Monaten auf ihre Umsetzung. Sie enthält viele unserer aufenthaltsrechtlichen Forderungen für die Opfer. Ich kann nur an Sie appellieren, Ihre Mehrheiten jetzt zu nutzen und damit einen wichtigen Beitrag zur Strafverfolgung zu leisten.



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