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Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte

Irmingard Schewe-Gerigk, Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte

9. März 2006

 

Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

 

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unter dem Stichwort "Generationengerechtigkeit" setzen sich die Grünen seit langem dafür ein, die Renten für alle Generationen zukunftstauglich zu machen. Wir haben unter Rot-Grün für umfassende Rentenreformen gestritten, die kurz- und mittelfristig den Beitragssatz und das Rentenniveau sichern.

 

Ohne die unter grüner Regierungsbeteiligung beschlossenen Rentengesetze läge der Beitragssatz zur Rentenversicherung heute bereits bei über 22 Prozent der Löhne und Gehälter. In den letzten Jahren sind die Löhne und Gehälter nur sehr moderat gestiegen. Das hatte auch Folgen für die Einnahmen der Rentner.

 

Nach den Schätzungen der Regierung wäre es möglich gewesen, dass die Renten in diesem Jahr hätten gekürzt werden müssen. Wir erwarten Ende März den endgültigen Bericht; aber ich denke, es ist auch wichtig, Vorsorge zu treffen. Zu einer Kürzung der Renten könnte es auch deshalb kommen, weil nach den bestehenden gesetzlichen Grundlagen die 1-Euro-Jobs in die Berechnung der Löhne einbezogen werden müssen und die Entwicklung der Renten bekanntlich grundsätzlich der Entwicklung der Löhne folgt. Das ist der wesentliche Grund, den die Bundesregierung für den vorliegenden Gesetzentwurf und ihr Anliegen, den bisherigen aktuellen Rentenwert "freihändig" zu stabilisieren, genannt hat. Wir unterstützen diesen Gesetzentwurf, weil wir der Auffassung sind, dass die Rentnerinnen und Rentner nicht die Folgen der Einführung der 1-Euro-Jobs tragen sollten. Wir dürfen sie nicht für unsere Arbeitsmarktpolitik verantwortlich machen.

 

Herr Kollege Schneider, Sie haben gesagt, dass Sie die Ersten gewesen seien. Ausweislich des Stenografischen Berichts hatte ich aber schon im Januar dieses Jahres vorgeschlagen, dass die 1-Euro-Jobs aus der Bruttolohn- und -gehaltssumme herauszurechnen sind. Das Arbeitsministerium hat uns damals die Auskunft gegeben, dass das Europäische System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen die maßgebliche Rechengröße der gesetzlichen Rentenversicherung sei und eine Änderung dieses Verfahrens nur per Gesetz möglich sei. Mit dem Rentenversicherungsbericht hat die Bundesregierung nun Eckpunkte beschlossen, aus denen hervorgeht, dass sie entsprechende gesetzgeberische Maßnahmen einleiten wird. Wir unterstützen dieses Vorhaben. Insofern ist der Antrag der Linken obsolet.

 

Wir sind allerdings der Meinung: Es macht keinen Sinn, langfristig wirkende rentensichernde Gesetze zu beschließen, um dann ständig tagespolitisch eingreifen zu müssen. Vor diesem Hintergrund bewerten wir den Rentenversicherungsbericht und die Eckpunkte der Bundesregierung zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung als unzureichend. Der Arbeitsminister hat wesentliche Entwicklungen, die in den letzten Jahren zu veränderten Rahmenbedingungen geführt haben, nicht aufgegriffen und demzufolge keine Vorschläge gemacht. Das wurde deutlich, als wir gestern in der Regierungsbefragung nachgefragt haben. Ich nenne in diesem Zusammenhang vor allem die sinkende Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse, und zwar trotz Zunahme der Beschäftigung, Herr Kollege Kolb

 

(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Die Zahl der Erwerbstätigen ist gleich geblieben!)

 

- Sie sind also gegen die 400-Euro-Jobs -,

 

(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Nein!)

 

die fortwährende Tendenz bei Großunternehmen, ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Teilzeit oder Altersteilzeit nach dem Blockmodell zu schicken und damit zulasten der Sozialversicherungen Betriebe zu rationalisieren, neue Formen von Selbstständigkeit und prekären, unsteten Arbeitsverhältnissen, die nicht mit einer ausreichenden sozialen Absicherung verbunden sind, und die insgesamt fehlende Arbeitsintegration von älteren Beschäftigten und nicht zuletzt von Frauen.

 

Herr Staatssekretär Thönnes, auch die ablehnende Stellungnahme Ihres Ministeriums zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission, aus denen hervorgeht, wie Beschäftigte erworbene Ansprüche bei den Betriebsrenten verstetigen, das heißt in einen anderen Betrieb mitnehmen können, ist sehr enttäuschend. Ich finde, moderne Arbeitsmärkte erfordern mobile Beschäftigte. Daher macht es keinen Sinn, dass man diese Rentenansprüche erst dann mitnehmen kann, wenn man mindestens 30 ist und mindestens fünf Jahre eingezahlt hat. Sie sollten darüber noch einmal nachdenken und das dann ändern. Ich finde, die betriebliche Altersvorsorge sollte flexibler werden. Sie darf außerdem nicht als Finanzierungsmasse der Arbeitgeber verwendet werden und muss stärker vor Insolvenz geschützt werden. Dann können Sie, Herr Staatssekretär Thönnes, mit mehr Berechtigung ein Gesamtrentenniveau ausweisen, wie es im Rentenversicherungsbericht vorgesehen ist.

 

Die große Koalition hofft offenbar auf Wachstum. Den von mir gerade genannten Problemen weichen aber SPD und Union aus. Wir sind sehr gespannt, ob Sie mit der für Mitte des Jahres angekündigten Initiative "50 plus" über die Maßnahmen hinausgehen werden, die schon unter Rot-Grün beschlossen wurden. Bislang haben wir von Ihnen nichts Ergänzendes gehört. Die Zeit der Werbung um Arbeitgeber ist aber nun vorbei. Sie sollten jetzt Taten folgen lassen.

 

Vielen Dank.

 

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



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