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Entschädigungsrecht

Irmingard Schewe-Gerigk, Entschädigungsrecht

9. Februar 2006

 

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

 

Als letzter Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt erteile ich das Wort der Kollegin Irmingard Schewe-Gerigk von Bündnis 90/Die Grünen.

 

(Dr. Uwe Küster [SPD]: Irmingard, bleib ganz eng am Text!)

 

Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

 

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf wurden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Bundessozialgerichts umgesetzt. Eigentlich gibt es darüber nicht viel zu debattieren, auch der Herr Staatssekretär Thönnes hat dies eben gesagt.

 

Frau Michalk, Sie haben gerade darauf hingewiesen, dass Mitarbeiter der Stasi jetzt zusätzliche Entschädigung bekommen. Auch ich finde das ärgerlich, aber das Sozialrecht eignet sich nun einmal nicht als politisches Bestrafungsinstrument. Deshalb muss man schauen, wie man es ausgestaltet.

 

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

 

Wegen der knappen Redezeit möchte ich mich auf einen anderen Schwerpunkt konzentrieren, nämlich die Situation der nicht ehelichen Lebensgemeinschaften. Karlsruhe hat dem Gesetzgeber ja aufgetragen, nicht eheliche Lebensgemeinschaften mit gemeinschaftlichen Kindern im Opferentschädigungsgesetz mit ehelichen Lebensgemeinschaften gleichzustellen. Das ist eine gute und wichtige Entscheidung. Bei nicht ehelichen Lebensgemeinschaften gibt es ohnehin grundlegenden Reformbedarf: Wenn es um Transferleistungen geht, werden sie als zusammengehörig eingestuft und das Partnereinkommen wird angerechnet. In anderen Bereichen dagegen, zum Beispiel im Staatsangehörigkeitsrecht oder im Erbrecht, fehlt diese Anerkennung. Ich finde - ich sage das auch für meine Fraktion -: Hier müssen wir Rechte und Pflichten endlich in ein ausgewogenes Verhältnis bringen; denn die heutige Schieflage ist ungerecht.

 

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Besonders krass wird es, wenn Kinder mit betroffen sind. In dem vorliegenden Fall ging es um den nicht ehelichen Vater von Zwillingen, deren Mutter einem Mord zum Opfer fiel. Er hat unter Verzicht auf Erwerbsarbeit die Betreuung der gemeinsamen Kinder übernommen, ihm wurde aber eine Hinterbliebenenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz verweigert, weil eine solche bisher gesetzlichen Ehepaaren vorbehalten ist. Diese Ungerechtigkeit hat Karlsruhe als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz in Verbindung mit dem Schutz der Familie gerügt und auch darauf hingewiesen, dass sich die Situation nicht ehelicher Familien nicht von der Gemeinschaft verheirateter oder auch verwitweter Elternteile mit Kindern unterscheidet. Ich begrüße ausdrücklich, dass der Gesetzentwurf die Grundsätze des Urteils nicht nur im Opferentschädigungsgesetz, sondern auch im Soldatenversorgungsgesetz, im Zivildienstgesetz und im Infektionsschutzgesetz zum Tragen bringt.

 

Eine Regelungslücke bleibt allerdings: Wie wir alle wissen, ist seit 2005 die Stiefkindadoption in der eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft möglich. Die Kinder gelten dann rechtlich als gemeinschaftliche Kinder. Das ignoriert dieser Gesetzentwurf noch. Diese Lücke betrifft das Soldatenversorgungsgesetz, weil hier eine Gleichstellung bislang nicht gelungen ist. - Ich finde es schön, Herr Staatssekretär Thönnes, dass Sie Ihren Kugelschreiber herausholen und sich das aufschreiben.

 

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Thönnes ist immer lernfähig!)

 

Denn was das Verfassungsgericht für eheähnliche Lebensgemeinschaften ausgeführt hat, gilt natürlich in gleicher Weise für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften mit einem rechtlich gemeinschaftlichen Kind. Deshalb muss im Soldatenversorgungsgesetz wenigstens eine Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit Kindern erfolgen. Hier darf es keine Ausgrenzung geben; denn dem Staat müssen alle Kinder gleich viel wert sein. Ich plädiere deshalb dringend dafür, diesen Punkt in den Ausschüssen sachlich zu besprechen; wir können das auch schnell machen, damit die Änderung schnell umgesetzt wird. Ich hoffe, dass wir den Gesetzentwurf im Interesse potenziell betroffener Kinder gemeinsam unideologisch nachbessern können.

 

Ich frage jetzt nicht, ob ich zitieren darf, Herr Präsident, weil Sie gerade gesagt haben, dass man das nicht muss. - Bundespräsident Horst Köhler hat in seiner Grundsatzrede die heutige Vielfalt der Familienformen gewürdigt.

 

Kinder auf das Leben vorzubereiten, partnerschaftliche Lebensentwürfe zu verwirklichen, das kann in ganz unterschiedlichen Strukturen gelingen: in der Ehe, in nicht ehelichen und auch gleichgeschlechtlichen Familien, in Patchwork- oder Einelternfamilien.

 

Dem Bundespräsidenten ist hier voll zuzustimmen.

 

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Benachteiligungen bestimmter Familienformen gehen immer auch zulasten der Kinder. Der Gesetzgeber hat deshalb die Pflicht, für Chancengerechtigkeit zu sorgen. Ich glaube, wir sind da auf einem guten Wege.

 

Vielen Dank.

 

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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