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Irmingard Schewe-Gerigk, Verteidigung

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

 

Das Wort hat jetzt die Kollegin Irmingard Schewe-Gerigk, Bündnis 90/Die Grünen.

 

Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

 

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir verabschieden heute nicht nur den Verteidigungshaushalt, sondern auch - ein wunderbarer Titel - das Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsdurchsetzungsgesetz. Die Bundeswehr stellt sich damit den Herausforderungen der Integration von Frauen in den noch bestehenden Männerbund. Die Soldatinnen bekommen jetzt durch das Gesetz die volle Unterstützung. Aber auch die Soldaten profitieren, nicht zuletzt von der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Dienst und der Einführung von Teilzeitarbeit. Das wir die Regelungen für die Bundeswehr nicht schon 2001 in das Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst aufgenommen haben, war der Tatsache geschuldet, dass es bei den Streitkräften besondere Bedingungen gibt.

 

Dieser Gesetzentwurf sieht nun eine Verpflichtung zur Förderung von Frauen mit einer Quote von 15 Prozent bei der Truppe und einer Quote von 50 Prozent beim Sanitätsdienst mithilfe von Gleichstellungsplänen und Gleichstellungsbeauftragten vor.

 

(Günther Friedrich Nolting [FDP]: So ein Quatsch!)

 

- Herr Nolting, zu Ihnen komme ich gleich. - Meine Damen und Herren von der Opposition, wir haben schon im Oktober über die Quote debattiert. Aufgrund meiner Erfahrung ist sie leider oft das einzige Mittel, um fähige Frauen nach vorn zu bringen, aber eben nur - das haben Sie falsch verstanden - bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung. Wer glaubt, dass nun gar keine Männer mehr befördert werden, muss eigentlich davon ausgehen, dass es keine qualifizierteren Männer als Frauen gibt. Ich kann diese negative Sichtweise über Männer überhaupt nicht teilen.

 

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

 

Herr Kollege Nolting, Ihre Kollegin Lenke muss offensichtlich in Ihrer Fraktion noch viel Überzeugungsarbeit leisten. Während die Bundesvereinigung der Liberalen Frauen einstimmig gefordert hat, dass jetzt auch die FDP der Quote zustimmen soll, weil sich ohne Quote nichts bewegt, lehnt die FDP den Gesetzentwurf aus diesem Grunde ab. Ich finde, da machen Sie etwas falsch,

 

(Günther Friedrich Nolting [FDP]: Wenn Sie das sagen, dann machen wir es schon richtig!)

 

- Das glaube ich nicht. Warten Sie auf die Abstimmung.

 

Aus meiner Sicht sind die 15 Prozent zu niedrig, aber ich bin gern bereit, der besonderen Situation in den Streitkräften Rechnung zu tragen. Die von der CDU/ CSU vorgeschlagene Jahrgangsquote ist nicht nur verfassungsrechtlich problematisch, da sie von den Zufälligkeiten des Frauenanteils an den Geburtsjahrgängen abhängig wäre, sondern so würde man auch gerade bei den älteren Jahrgängen nur den Status quo festschreiben. Das kann nicht gewollt sein.

 

Trotzdem freue ich mich, Frau Kollegin Lietz, dass Sie diesem Gesetzentwurf, wie wir ihn vorschlagen, gleich zustimmen werden.

 

Bei zwei anderen Punkten, die ich in der ersten Lesung kritisiert habe, hat es Änderungen gegeben.

 

Zum einen handelt es sich um die Geltung des Gesetzes bei Auslandseinsätzen. Der Gesetzentwurf sah eine generelle Nichtgeltung vor. Es mag sicherlich Situationen geben, in denen das Gleichstellungsgesetz zurückstehen muss. Aber eine Generalklausel ist meiner Meinung nach hier nicht angebracht. Nach den Änderungen wird das Gesetz nun auch bei Auslandsverwendungen Gültigkeit haben, es sei denn, der Verteidigungsminister erklärt es im Einzelfall für nicht anwendbar. Das ist eine gute Lösung.

 

(Günther Friedrich Nolting [FDP]: Haben Sie schon einmal mit Soldatinnen gesprochen?)

 

- Ja natürlich, ich kann Ihnen einige Namen nennen.

 

Zum anderen haben wir die im Gesetzentwurf vorgesehenen Berichtszeiträume verkürzt. Über die Überprüfung der Quotenregelung, aber auch die Umsetzung des Gesetzes überhaupt muss nicht erst nach fünf, sondern schon nach zwei Jahren berichtet werden. Ich finde, auch das ist richtig. Denn die Bundeswehr ist nun einmal aufgrund ihrer Geschichte und Struktur ein anderer Arbeitgeber als der öffentliche Dienst. Wir im Parlament haben die Pflicht, die Entwicklung genau zu prüfen.

 

Mein Vorschlag, dass auch die Dienstgradbezeichnungen die Gleichstellung zum Ausdruck bringen müssen, wurde leider nicht umgesetzt, da diese Bezeichnungen vom Bundespräsidenten festgelegt werden. Auch wenn man dem Bundespräsidenten keine Vorschriften machen sollte, bin ich ziemlich sicher, dass Bundespräsident Köhler hierfür ein offenes Ohr hat.

 

Meine Damen und Herren, ich freue mich, dass wir mit diesem Gesetz dem Gebot des Art. 3 des Grundgesetzes und seiner Ergänzung nachkommen, die gerade letzte Woche ihren zehnten Jahrestag hatte. Wir haben umgesetzt, dass der Staat auf die Gleichberechtigung von Männern und Frauen hinwirkt und Nachteile beseitigt. Der Umsetzung des hier formulierten Staatsziels sind wir mit diesem Gleichstellungsgesetz für die Bundeswehr ein Stück näher gekommen.

 

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

 

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD

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